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Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020: Fast 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Stark rückläufig: Drastischer Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. BMJV muss diese Fehlentwicklung dringend korrigieren

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für Juli 2020 einen drastischen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht führt zu weniger Insolvenzen – auch bei Unternehmen, die nicht pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Eine Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Insbesondere dann, wenn staatliche Hilfsmaßnahmen aufgelegt oder verlängert werden sollen.

Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg,“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).