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Pressemitteilung: Unternehmensinsolvenzen im Mai – Nur geringer Anstieg trotz Wegfall der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Statistische Bundesamt weist für den Monat Mai 2021 einen Anstieg von nur 5 Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dieser liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 (-10 %). Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen die Coronazeit unbeschadet zu überstehen. Dies könnte ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht abgeschöpft, die ihre Forderungen seit Beginn der Krise gestundet haben. Sollte sich dies ändern, wird sich dies auch bei den Insolvenzzahlen widerspiegeln.

„Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Mit weiterer Rücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen werden die institutionellen Gläubiger möglicherweise noch in diesem Jahr zu ihrer früheren Praxis zurückkehren und dann auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen. „Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“, so der VID-Vorsitzende.