Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

22.03.2021

Pressemitteilung – Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht: Ausschreibung des 3. Uhlenbruck-Preises des VID startet

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter wird im November 2021 bereits zum dritten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht verleihen. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Preis können bis zum 30.06.2021 eingereicht werden.

Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität sind sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas wichtige Kriterien bei der Auswahl der Arbeit. „Die Arbeiten der Preisträger 2017 und 2019 – Frau Dr. Friederike Schaal und Herr Dr. Nicholas R. Palenker – zeichneten sich durch außergewöhnliche Praxisrelevanz aus. Dies zeigt auch ihre spätere Berücksichtigung in Rechtsprechung und Literatur“, stellt Michael Bremen heraus, Mitglied im VID-Vorstand und Vorsitz der Jury des Uhlenbruck-Preises.
 

 

 

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