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Pressemitteilung: VID fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für Flutopfer

Haftungsrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer vermeiden

Das letzte was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Jahr 2016, diese war aber bis zum 31.12.2017 begrenzt“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID, die schwierige Lage der Betroffenen.

Der VID appelliert an das Verständnis und die Tatkraft aller Beteiligten eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter.