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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

19.07.2021

VID fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für Flutopfer

Haftungsrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer vermeiden

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat heute die Justizministerin und die Rechtspolitiker des Deutschen Bundestages auf die schwierige insolvenzrechtliche Situation durch die jüngste Flutkatastrophe aufmerksam gemacht. Für Unternehmen und Unternehmer stellt sich die Frage der Insolvenzantragspflicht, sofern an eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht zu denken ist. Eine Lösung liegt in der temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Er verweist dazu auf die Gesetzgebung zur letzten Flutkatastrophe im Jahr 2016 und regt eine vergleichbare Regelung für die aktuelle Situation an.

Das letzte was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Jahr 2016, diese war aber bis zum 31.12.2017 begrenzt“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID, die schwierige Lage der Betroffenen.

Eine entsprechende Reform der Insolvenzantragspflichten bei Naturkatastrophen stand bereits im Koalitionsvertrag 2018. In der aktuellen Situation sollten die Koalitionspartner ihre Reformabsichten, trotz der parlamentarischen Sommerpause und des laufenden Wahlkampfs, zügig umsetzen. Der VID appelliert an das Verständnis und die Tatkraft aller Beteiligten eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter.

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 450 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 

Kontakt:

Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
Email: presse@vid.de
www.vid.de

 

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