Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

10.09.2021

Pressemitteilung: 1. Halbjahr 2021: Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig – VID weist auf langfristig wirksame Faktoren hin

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unternehmensinsolvenzzahlen für das erste Halbjahr 2021 sind weiter rückläufig. Einfluss auf diese Entwicklung der Insolvenzzahlen haben sowohl die staatlichen Pandemiehilfen als auch langfristige Faktoren, allen voran die deutlich gesunkene Zahl der Gewerbeanmeldungen. Eine Änderung dieser Entwicklung sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter vorerst nicht.

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der Pandemiefolgen beeinflussen nach wie vor die Entwicklung der Insolvenzzahlen. Die erkennbare Bereitschaft zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen – auch in einer neuen Regierung – wird diesen Trend bis in das Jahr 2022 nicht grundsätzlich verändern“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Mit einem verbesserten Schutz der individuellen Altersvorsorge würde vielen Unternehmern die Angst vor der Insolvenz genommen werden“, so Niering. „Der drohende Verlust der Altersvorsorge hat in vielen Fällen den notwendigen und befreienden Schritt in die Insolvenz verzögert oder verhindert.“

 

 

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