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Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2022
Kurzzeitig war heute die elektronische Anmeldung zur Teilnahme am Deutschen Insolvenzverwalterkongress nicht benutzbar. Das Problem wurde zwischenzeitlich behoben.
- Anmeldung zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2022
- Programmflyer
- Weitere Informationen zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress finden Sie hier.
VID-Stellungnahme zur Formulierungshilfe zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG)
Hier finden Sie die Stellungnahme des VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. zum Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (Bundestagsdrucksache 20/2730) und zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen: Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG).
Pressemitteilung – VID ernennt Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer zum neuen Ombudsmann
Zum 1.10.2022 übernimmt Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer (RiAG a.D.) das Amt des Ombudsmanns des VID. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Prof. Dr. Heyer ist der dritte Ombudsmann seit Einrichtung der Ombudsstelle.
„Die Unternehmensinsolvenzzahlen sind zwar in den letzten Jahren deutlich rückläufig, aber bei einigen Insolvenzverfahren – mitunter mit großen Gläubigerzahlen – kann es zu vereinzelten Beschwerden über Insolvenzverwalter kommen. Die seit 2012 eingerichtete VID-Ombudsstelle übernimmt hier im Konfliktfall eine wichtige Schlichtungsfunktion,“ so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).
Wir ziehen um
Die VID-Geschäftsstelle wird am Mittwoch, den 31.08.2022, in neue Räumlichkeiten ziehen. Die neue Anschrift der Geschäftsstelle lautet:
Am Zirkus 3
10117 Berlin
Die übrigen Kontaktdaten (Telefonnummern und E-Mail-Adressen) bleiben gleich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir von Dienstagmittag (30.8.) bis Donnerstag (01.09.) nur eingeschränkt erreichbar sein werden.
Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2022
Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung vom 2. bis 4. November 2022 in Berlin stattfinden. Der Kongress ist als Hybridveranstaltung konzepiert.
VID-Stellungnahme zum RefE Bürgergeld-Gesetz
Hier finden Sie die Stellungnahme des VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. zum Referentenentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz).
Pressemitteilung – Wechsel in den Gremien des VID
Jutta Rüdlin rückt aus dem Beirat in den Vorstand nach und übernimmt den Bereich Finanzen • Dr. Marc d’Avoine ist neuer Sprecher des Beirats • Nora Sickeler, LL.M. neu im Beirat des Berufsverbandes
„Wir vermissen Bettina Schmudde in der täglichen Verbandsarbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Gleichzeitig freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Jutta Rüdlin und Marc d’Avoine – nunmehr in neuer Funktion – und Nora Sickeler. Alle drei haben schon in der Vergangenheit ihre Kompetenz in die Arbeit unseres Berufsverbandes aktiv eingebracht„, so Niering weiter.
BGH setzt neue Akzente bei der Zahlungsunfähigkeit
Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.
Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.
Mit dieser Rechtsprechung zeichnen sich Übereinstimmungen des BGH mit den Empfehlungen des VID zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit ab. Der VID hat diese Empfehlungen am 22.06.2022 veröffentlicht. Darin fordert er die Ermittlung durch mehrere stichtagsbezogene Status an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen und die Abkehr vom nicht zur Buchhaltung korrelierenden 3-Wochen-Zeitraum, vom Volumeneffekt und von der prozentualen Ermittlung der Unterdeckung.
Durch dieses Urteil wird die Stichtagsbetrachtung und die Ermittlung anhand von „Finanzstatus“ (d. h. der Vergleich jeweils der liquiden Mittel zu den fälligen Verbindlichkeiten) als zulässig angesehen, die Aufstellung der sog. „Liquiditätsbilanz“ ist nicht erforderlich. Auch wenn der BGH den Prognosezeitraum nicht ausdrücklich definiert und an den Stichtagen – im Unterschied zum VID – eine erhebliche Unterdeckung fordert (was durch die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten manipulierbar ist), begrüßt der VID die neue Akzentuierung. Damit wird die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit insbesondere für Geschäftsleiter eines Unternehmens erheblich erleichtert.
Die Zahlungsunfähigkeit ist auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Überschuldung (Feststellung einer Fortführungsprognose) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Mit dem Urteil wird mehr Transparenz bei der Ermittlung der Insolvenzgründe geschaffen, was zu einer rechtzeitigeren Feststellung und damit zu einer früheren Einleitung einer Sanierung – ohne oder mit einem Insolvenzverfahren – führen kann. Dies wird eine Sanierungskultur maßgeblich fördern.
Zum Tod von Bettina Schmudde

In einem Beruf, der in existentiellen Krisensituationen kompetente Führung erfordert, war Bettina Schmudde besonders. Sie sah stets und zuvorderst die beteiligten Menschen. Ihre unerschrockene Herzlichkeit öffnete ihr Türen und ebnete Wege. Selbst in den schwierigsten Situationen wurde deutlich, dass sie leidenschaftlich gerne – und erfolgreich – Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin war. Sie war uns mit ihrer besonderen persönlichen Art eine gleichermaßen liebenswerte wie auch bewundernswerte Kollegin.
Bis heute wird unser Beruf in der öffentlichen Wahrnehmung oft mit „männlichen“ Eigenschaften verbunden. Wenn sich dies nun langsam, aber deutlich wandelt, dann hat dies viel mit Verhalten zu tun, für das Bettina Schmudde ein prägendes Vorbild und eine Wegbereiterin war. In diesem Selbstverständnis war es ihr ein Anliegen neben den anspruchsvollen beruflichen Aufgaben auch Zeit für ihr ehrenamtliches Engagement im VID zu finden.
Wir werden Bettina Schmudde in der täglichen Arbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr vermissen. Unsere Gedanken sind bei ihrem Mann und allen, die ihr Familie waren.
Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis am 14.07.2022 in Hamburg statt. Einige Mitglieder aus dem Kreis von Vorstand und Beirat werden an der anschließenden Trauerfeier teilnehmen.
Der VID hat in Vertretung für die Mitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und in Absprache mit der Familie eine Traueranzeige veröffentlicht, die am vergangenen Samstag im Hamburger Abendblatt und heute im Handelsblatt erschienen ist.
Dr. Christoph Niering Jutta Rüdlin Dr. Daniel Bergner
Vorsitzender Sprecherin des Beirats Geschäftsführer


