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VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht – Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit

Der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) setzt sich für Qualität und Standards in der Insolvenzverwaltung ein. Dazu hat er insbesondere die „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ entwickelt. Darüber hinaus arbeitet der VID durch seine Stellungnahmen an der ständigen Fortentwicklung des Insolvenzrechts und positioniert sich gegenüber Politik, Gerichten, Wissenschaft und Verbänden. Vor diesem Hintergrund hat sich der VID auch das Ziel gesetzt, die Grundlagen des Insolvenzrechts zu hinterfragen und zu einzelnen Themen Standards und Grundsätze zu entwickeln, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Wirtschafts- und Insolvenzrechts beitragen sollen. Der Ausschuss Betriebswirtschaft des VID hat daher Empfehlungen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit geschaffen, die die Diskussion über diesen zentralen Begriff mit der Wissenschaft und Praxis anstoßen und zu einer Konturierung dieses Insolvenzeröffnungsgrunds beitragen sollen. Diese Diskussion bedingt eine kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die vorgelegten Empfehlungen weichen von dieser Rechtsprechung ab und sollten deshalb im Einzelfall nicht ohne deren Berücksichtigung zu rechtlichen Beurteilungen herangezogen werden.

 

VID-Ausschuss Betriebswirtschaft

Im Bereich der Insolvenzverwaltung- und Sachwaltung wie auch der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung gewinnen die betriebswirtschaftlichen Themen immer mehr an Bedeutung. Die Insolvenzordnung und die Änderungen durch das ESUG und das SanInsFoG legen einen Schwerpunkt auf den Erhalt des Unternehmens durch Betriebsfortführung und die Ausrichtung auf die Sanierung. Der VID trägt dieser Entwicklung in den GOI Rechnung und hat dies durch die jüngsten Ergänzungen der GOI nochmals unterstrichen. Die Anforderungen an Planungs- und Vergleichsrechnungen steigen. Der Druck auf die Beteiligten, im Falle der Insolvenz Betriebe fortzuführen, nimmt trotz der schwierigen Ausgangslagen aufgrund der Pandemie zu.

Angesichts der verschiedenen Sanierungsinstrumentarien bedarf es einer klaren Abgrenzung der Eintrittsvoraussetzungen in das jeweilige Verfahren. Und der Eröffnungsgrund der Überschuldung steht nach wie vor im Fokus. Und zuletzt bewegt sich die Sanierungs- und Insolvenzverwalterkanzlei selbst immer wieder durch regulatorische Eingriffe in einem herausfordernden Umfeld, welches ein besonderes Verfahrens- und Kanzleicontrolling erforderlich macht.

Vor diesem Hintergrund ist es nötig, diese Themen strukturiert anzugehen, in Diskussionen Leitlinien und Hilfen für die tägliche Arbeit zu entwickeln und als Verband Standards für die Abgrenzung der Eintrittsvoraussetzungen in die verschiedenen Verfahrensrahmen und zur Haftungsprävention auszuarbeiten, die die Rechtsprechung und die Vorgaben anderer Institutionen ergänzen und verbessern.

Vorstand und Beirat des VID begrüßen daher die Gründung des Ausschusses „Betriebswirtschaft“ unter der Leitung von Jutta Rüdlin (Sprecherin des Beirats), der sich ab sofort mit der skizzierten betriebswirtschaftlichen Thematik und der Erarbeitung entsprechender Standards beschäftigt.

Für diesen Ausschuss suchen wir interessierte und engagierte Mitglieder zur Mitarbeit. Bitte melden Sie sich dafür bei der Geschäftsstelle.