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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

10.03.2022

Pressemitteilung – Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021: Im Rückblick historisch niedrig, aber im Ausblick wechselhaft

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Das Statistische Bundesamt weist für das Gesamtjahr 2021 einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr aus. Dies markiert erneut einen historischen Tiefstand. Die Zahlen bilden aber nur einen Rückblick auf das letzte Pandemiejahr ab. Prognosen zur Entwicklung des Insolvenzgeschehens unter dem Eindruck des Ukrainekrieges sind derzeit schwer möglich.

Die heute veröffentlichten Zahlen stehen ganz im Zeichen der Coronapandemie und den Staatshilfen, die das Insolvenzgeschehen stark beeinflusst haben, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Doch die Zahlen trügen angesichts der aktuellen Lage. „Ohne den Ukrainekrieg hätten wir auch für das Jahr 2022 mit nur einem geringen Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen gerechnet. Die Ukrainekrise hat aber nun zusätzliche Unwägbarkeiten für deutsche Unternehmen gebracht. Eine Prognose zur weiteren Entwicklung des Insolvenzgeschehens ist deshalb derzeit schwer möglich“, so Niering weiter.

Wir wissen nicht, wie lange der Ukrainekrieg anhalten wird und wie groß die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sein werden. Sie werden ganz wesentlich davon abhängen, wie weit auch hier staatliche Hilfsmaßnahmen eingreifen“, so der VID-Vorsitzende.

 

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