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Pressemitteilung: Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020

Der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2020 wurde in diesem Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt: Mit den Referenten und einigen Gästen vor Ort in Berlin und über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Bildschirmen zu Hause. Hier finden Sie Bilder, Filme und Interviews. Allen Kongressteilnehmern stehen in der Kongress-App einige aufgezeichnete Vorträge zur Verfügung.

 

Programm

 

Impressionen

Ein Rückblick auf den Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2020. Wir würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr ohne pandemiebedingte Einschränkungen zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2021 begrüßen zu dürfen. (Link geht auf YouTube)

 

VID-Trailer 2020

Zur Eröffnung des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2020 sahen die Teilnehmer einen Kongresseinspieler mit Impressionen der letzten Jahre. (Link geht auf YouTube)

 

Begrüßung durch den Vorsitzenden

Der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering eröffnet den Deutschen Insolvenzverwalterkongress mit einem Gruß an Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck. Niering übt Kritik an den aktuellen insolvenzrechtlichen Reformvorhaben. KMUs und Freiberufler benötigen in der Coronakrise besondere Unterstützung, profitieren aber von den Neuregelungen des SanInsFoG nicht.  (Link geht auf YouTube)

 

Vorträge der Referenten

Einige ausgewählte Vorträge können Sie als Kongressteilnehmerin oder Kongressteilnehmer in der Kongress-App nachsehen.

 

Interviews

Statements

Insolvenzverwalterin und Sprecherin des VID-Beirats Jutta Rüdlin äußert sich auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 zum StaRUG und zur Reform der Eigenverwaltung: Sinnvolle Ergänzungen, aber kein Rettungsinstrument für coronageschädigte KMU (Link geht auf YouTube)

Appell an den Gesetzgeber – Vereinfachung von Verfahren in der Corona-Pandemie,
Dr. Marc d’Avoine, Insolvenzverwalter und Mitglied im Beirat des VID, auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 (Link geht auf YouTube)

 

Berichterstattung

Bilder

Pressemitteilung: COVID-Schutzschirmverfahren für KMU zwingend erforderlich

Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.

Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.

Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.
 

Pressemitteilung: Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

 
Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.

 
Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering.

Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020 – Jetzt digital teilnehmen!

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin stattfinden. Aufgrund jüngster Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14.10.2020) wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt.

Viele Interessierte werden unter den gegebenen Umständen nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Wir werden deshalb die Veranstaltung erstmals in hybrider Form anbieten und eine elektronische Teilnahme unter Anrechnung der Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglichen. Durch die Möglichkeit einer elektronischen Teilnahme soll ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ein einfacher und unkomplizierter Zugang auch unter Pandemiebedingungen geschaffen werden.

 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht: Insolvenzverwalter geben erste Einschätzungen zu Chancen und Risiken

 

Das BMJV hat den lang ersehnten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf umfasst den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Darüber hinaus nimmt er wichtige Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in den Bereichen ESUG und der Digitalisierung von Insolvenzverfahren vor. Auch die Sondersituation der COVID-19-Pandemie wird im neuen Gesetz berücksichtigt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unternimmt eine erste Bewertung des SanInsFoG.

 
Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG ist das eigentliche Herzstück der Reform“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es wird vor dem aktuellen Hintergrund auch daran gemessen werden, wie gut es mit COVID-19 Unternehmenskrisen umgehen kann“, so Niering weiter. Der Entwurf sieht die Einführung eines Präventivverfahrens vor, das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung außerhalb der Insolvenz bietet.

 

Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020: Fast 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020

 

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress findet als Präsenzveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden deshalb nach Eingang berücksichtigt.

Informationen zum Programm, zur Anmeldung, zum Schutz- und Hygienekonzept sowie zum Zimmerkontingent im Tagungshotel finden Sie hier.
 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

Teilweise Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten – ein vorsichtiger Schritt in Richtung Normalität

 
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für überschuldete Unternehmen bis zum Jahresende beschlossen. Ein vorsichtiger Schritt in Richtung einer insolvenzrechtlichen Normalität. Dieser zeitliche Aufschub erlaubt dem Gesetzgeber neue Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, ihre Überschuldung zu überwinden.

Die teilweise Verlängerung der Aussetzung von Antragspflichten ist ein vorsichtiger Schritt des Gesetzgebers in Richtung insolvenzrechtlicher Normalität. Dieser wird aber möglichweise wegen der anhaltenden Zurückhaltung der öffentlichen Gläubiger – wie Fiskus oder Kassen – und der Erwartung weiterer staatlicher Hilfen nicht zu einer großen Steigerung von Insolvenzanträgen führen,“ erklärt Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Stark rückläufig: Drastischer Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. BMJV muss diese Fehlentwicklung dringend korrigieren

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für Juli 2020 einen drastischen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht führt zu weniger Insolvenzen – auch bei Unternehmen, die nicht pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Eine Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Insbesondere dann, wenn staatliche Hilfsmaßnahmen aufgelegt oder verlängert werden sollen.

Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg,“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).