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VID-Stellungnahme zur Spezialisierung der Zivilgerichte auf insolvenzbez. Streitigkeiten, dem Beschwerderecht der Staatskasse bei der Prozesskostenhilfe für die Partei kraft Amtes & der Hinzuziehung von Sachverständigen nach der ZPO
Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
VID-Mitglied Prof. Rolf Rattunde verstorben
Mit großer Bestürzung hat der VID vom Unfalltod seines langjährigen Mitglieds Prof. Rolf Rattunde Mitteilung erhalten. Prof. Rattunde ist vielen Kolleginnen und Kollegen nicht nur durch seine Literaturbeiträge und Kommentierungenn sondern vor allem auch durch seine Vorträge bekannt, in denen er seine profunde Fachkenntnis durch Humor mit der ihm eigenen Schlagfertigkeit verband. Wir werden Prof. Rattunde als freundlichen und hilfebereiten Kollegen in Erinnerung behalten und sind in dieser tragischen Situation in Gedanken bei seiner Familie und seinen Angehörigen.
Pressemitteilung: Berufsverband der Insolvenzverwalter wählt Dr. Christoph Niering erneut als Vorsitzenden
„Ich möchte den Mitgliedern aus Vorstand und Beirat – insbesondere den ausgeschiedenen Mitgliedern und allen voran dem langjährigen Beiratsvorsitzenden Dr. Dirk Rüffert – für ihr Engagement der letzten Jahre ausdrücklich und auch ganz persönlich danken“, so Niering auf der Mitgliedertagung in Konstanz. „In den nächsten vier Jahren werden wir verstärkt und aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Berufstand auf nationaler und europäischer Ebene mitarbeiten“, so der Vorsitzende weiter.
Uhlenbruck-Preis 2019
Der VID verleiht den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und ist mit € 5.000 dotiert.
Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.
Bewerbungen um den Uhlenbruck-Preis 2019 sind bis spätestens 30.06.2019 an den VID zu richten.
Eckpunktepapier zum Datenschutz
Seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sehen sich Gerichte, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder mit neuen Regelungen konfrontiert. Der Ausschuss Datenschutz im VID hat aus diesem Grund ein Eckpunktepapier mit Lösungen für Praxis und Gesetzgebung erarbeitet.
VID-Mitgliedertagung 2019
Wir haben in diesen Tagen den Programmflyer zur VID-Mitgliedertagung 2019 fertigstellt. Die Tagung wird vom 2. bis 4. Mai in Konstanz stattfinden. Informationen zum Programm, zur Anmeldung sowie zu unseren Hotelempfehlungen finden Sie hier.
Programm & weitere Informationen
Rückschau auf die Mitgliedertagung 2018
VID-Mitgliedertagung 2019
Die nächste Mitgliedertagung des Verbandes wird vom 2. bis 4. Mai in Konstanz stattfinden. Zimmerreservierungen können bereits vorgenommen werden.
Den Flyer zur Veranstaltung nebst Anmeldeformular können Sie in den nächsten Wochen hier einsehen.
VID-Stellungnahme zum RefE: Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum RefE eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen.
Pressemitteilung: EU beschließt neues Restrukturierungsverfahren
Nach dem Abschluss der sog. Trilog-Verhandlungen zeichnen sich die Umrisse des von der EU geplanten neuen Restrukturierungsverfahrens nun deutlicher ab. In diesen Verhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission um einen Ausgleich zwischen dem sehr schuldnerfreundlichen Ansatz des Kommissionsentwurfs und den Änderungen des Parlaments gerungen, die auf einen stärkeren Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern abzielten. In den internen Verhandlungen des Rates war zudem deutlich geworden, dass viele Mitgliedstaaten den Veränderungsdruck auf ihr nationales Recht durch entsprechende Öffnungsklauseln reduzieren möchten.
„Die nun erzielte Einigung stellt einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Perspektiven dar. Der VID hat sich sehr früh inhaltlich intensiv an den Diskussionen in Brüssel beteiligt. Dabei sind die Erfahrungen der deutschen Praxis mit den 2012 eingeführten Regelungen des ESUG wertvoll gewesen, die die Richtlinie teilweise wieder aufnimmt. Wir konnten deshalb an einigen Stellen auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen, die sich nun auch in der Richtlinie wiederfinden„, kommentiert VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des VID-Ausschusses Internationales, Axel W. Bierbach, die aktuelle Fassung.