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Pressemitteilung: Insolvenzverwalter fordern Neuregelung des Berufsrechts

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden zu einem Anstieg von Insolvenzen führen. Die Rechtspolitik sollte deshalb nicht länger warten, und den komplexen und multidisziplinären Beruf des Insolvenzverwalters jetzt klaren Regelungen unterwerfen.

Klare Berufsausübungsregelungen für Insolvenzverwalter sind ein wichtiges Zeichen an die Öffentlichkeit, die von der Insolvenz betroffenen Schuldner und Gläubiger und an die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchtenden Arbeitnehmer. Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen“, fordert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

 

 

Weiterentwicklung des Berufsrechts

Der VID legt einen Vorschlag für eine Neuregelung des Berufsrechts vor und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Berufsausübungsregeln.

Mit Schreiben vom 16.07.2020 hat der VID dem BMJV sowie den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Berufsrechts vorgelegt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise der von der Bundesjustizministerin angekündigte dritte Reformschritt mit Regelungen zum Berufsrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird.
 

Pressemitteilung: Insolvenzen im April – Die Unternehmensinsolvenzen sind weiter deutlich rückläufig

Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen einen deutlichen Rückgang (-13,3%) der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 aus. Auch der Trend für Juni (-8,6%) zeigt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu weniger Insolvenzen bei Unternehmen führt. Eine Entwicklung, die sich umkehren wird, wenn die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 verlängert wird, sofern wir in Deutschland keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Dann sind insolvente Unternehmen wieder uneingeschränkt verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands.

 

Neues VID-Online-Seminar: „Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“

 

Wir haben ein neues Thema in unser Online-Fortbildungsprogramm aufgenommen. Dr. Günter Kahlert wird am 29.7.2020, 10:00 bis 12:45 Uhr, zur „Aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“ referieren.

Schwerpunkte des Online-Seminars:

Ziel des Seminars ist es, die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverboten zu vermitteln. Damit sollen in der Praxis zur Mehrung und zum Erhalt der Insolvenzmasse Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser erkannt und durchgesetzt werden können.
Nach einer Einführung in die Grundlagen der steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aufrechnung werden im Anschluss die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote anhand aktueller Entscheidungen des BFH dargestellt. Hierbei gliedert sich die Darstellung nach den Steuerarten. Das Seminar soll helfen, in der Praxis Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser zu erkennen und geltend zu machen, um die Insolvenzmasse zu mehren und zu erhalten.

 

 

VID-Stellungnahme zum RegE Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG

Hier finden Sie die Stellungnahme des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG)

 

VID-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – hier: § 39 Verbandssanktionengesetz-E (VerSanG-E)

Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – hier: § 39 Verbandssanktionengesetz-E (VerSanG-E) .

 

Neue Fortbildungstermine ab September 2020

 

Noch sind die Regelungen zu Präsenzveranstaltungen im Seminargeschäft unklar. Doch die aktuellen Entwicklungen geben uns Hoffnung, dass die Fortbildungsangebote des VID ab September unter Hygiene- und Abstandsvorkehrungen wieder durchführbar sind. Dabei werden wir die Höchstteilnehmerzahlen entsprechend der Räumlichkeiten und den gebotenen Sicherheitsabständen beachten.
 

 

Pressemitteilung: Coronakrise – Insolvenzverwalter fordern Verbesserung im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Durch die Corona-Pandemie geraten eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmern in die wirtschaftliche Schieflage. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter fordert in einem Brief an die Bundesjustizministerin und Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dass lange geplante Reformvorhaben im Sanierungs- und Insolvenzrecht nun dringend umgesetzt werden müssen. Die anstehenden Reformmaßnahmen sind effektiv und können ihre Wirkung bereits in der aktuellen Coronakrise entfalten.

Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Coronakrise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt und verstärkt. Nach dem hoffentlich baldigen Erreichen einer „neuen Normalität“ werden viele alte Geschäftsmodelle nicht mehr tragfähig sein“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

„Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten der vergangenen Jahre können und sollten jetzt ohne Verzögerung umgesetzt werden. Sie haben mit Blick auf die Coronakrise neue Aktualität gewonnen. Ihre unterschiedlichen Themenfelder ergänzen sich gegenseitig zu einer umfassenden Modernisierung und Ertüchtigung des nun besonders wichtigen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts“, findet Niering.