Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

16.07.2020

Weiterentwicklung des Berufsrechts

Vorschlag an das BMJV und Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag

Der VID legt einen Vorschlag für eine Neuregelung des Berufsrechts vor und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Berufsausübungsregeln.

Mit Schreiben vom 16.07.2020 hat der VID dem BMJV sowie den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Berufsrechts vorgelegt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise der von der Bundesjustizministerin angekündigte dritte Reformschritt mit Regelungen zum Berufsrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird.
 

 

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