Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

07.07.2020

Neues VID-Online-Seminar: „Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wir haben ein neues Thema in unser Online-Fortbildungsprogramm aufgenommen. Dr. Günter Kahlert wird am 29.7.2020, 10:00 bis 12:45 Uhr, zur „Aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“ referieren.

Schwerpunkte des Online-Seminars:

Ziel des Seminars ist es, die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverboten zu vermitteln. Damit sollen in der Praxis zur Mehrung und zum Erhalt der Insolvenzmasse Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser erkannt und durchgesetzt werden können.
Nach einer Einführung in die Grundlagen der steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aufrechnung werden im Anschluss die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote anhand aktueller Entscheidungen des BFH dargestellt. Hierbei gliedert sich die Darstellung nach den Steuerarten. Das Seminar soll helfen, in der Praxis Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser zu erkennen und geltend zu machen, um die Insolvenzmasse zu mehren und zu erhalten.

 

 

 

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