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VID-Mitgliedertagung 2021 im virtuellen Format

Die VID-Mitgliedertagung 2021 wird am 7. Mai im virtuellen Format stattfinden. Am Vor- und Nachmittag findet ein Fachprogramm mit Vorträgen und Diskussionsrunden statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wird im Anschluss ab 16:00 Uhr durchgeführt. Die Veranstaltung ist nur den VID-Mitgliedern vorbehalten.
 

Pressemitteilung – Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht: Ausschreibung des 3. Uhlenbruck-Preises des VID startet

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter wird im November 2021 bereits zum dritten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht verleihen. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Preis können bis zum 30.06.2021 eingereicht werden.

Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität sind sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas wichtige Kriterien bei der Auswahl der Arbeit. „Die Arbeiten der Preisträger 2017 und 2019 – Frau Dr. Friederike Schaal und Herr Dr. Nicholas R. Palenker – zeichneten sich durch außergewöhnliche Praxisrelevanz aus. Dies zeigt auch ihre spätere Berücksichtigung in Rechtsprechung und Literatur“, stellt Michael Bremen heraus, Mitglied im VID-Vorstand und Vorsitz der Jury des Uhlenbruck-Preises.
 

 

Uhlenbruck-Preis 2021

Der VID verleiht den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und ist mit € 5.000 dotiert.

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.

Bewerbungen um den Uhlenbruck-Preis 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 an den VID zu richten.

 

3. Auflage der VID-Textsammlung „InsO & GOI“

Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Änderungen der letzten Monate wird eine Neuauflage der Textsammlung „InsO & GOI“ als Taschenbuchausgabe des RWS Verlages Ende März erscheinen. Die Neuauflage hat den Stand vom 19.02.2021 und berücksichtigt damit auch bereits die jüngsten Änderungen des COVInsAG.

VID-Mitglieder erhalten ein Exemplar kostenfrei. Weitere Exemplare können VID-Mitglieder und ihre Mitarbeiter zum Herstellungspreis von 9,46 € zzgl. MwSt. und Versand in der Verbandsgeschäftsstelle vorbestellen.

 

Pressemitteilung – VID-Vorsitzender Niering: Insolvenzzahlen weiter im Sinkflug

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Unternehmensinsolvenzverfahren im Monat November 2020 weiterhin stark rückläufig. Der Trend für Januar weist sogar einen weiteren Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 34 Prozent aus. Auch zum Jahreswechsel fällt deshalb die vielfach prophezeite coronabedingte Insolvenzwelle aus.

Die Insolvenzzahlen befinden sich weiter im Sinkflug. 34 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum zeigen deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Hintergrund für die niedrigen Zahlen ist laut Destatis die Bearbeitungszeit der Gerichte, sodass die weitere Normalisierung des Insolvenzgeschehens erst später sichtbar werde. Dies erklärt jedoch nur einen Teil des stark reduzierten Insolvenzaufkommens. „Die Antragspflichten sind derzeit bis Ende April für die Unternehmen weiterhin ausgesetzt, die noch staatliche Hilfeleistungen erwarten, um ihre Insolvenzgründe zu beseitigen. Darüber hinaus werden den Unternehmen im anhaltenden Lockdown weitere Hilfen in Aussicht gestellt bzw. diskutiert. Mehr als ein Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der 1. Jahreshälfte 2021 nicht geben“, so der VID-Vorsitzende.

 

Exklusiv für VID-Mitglieder & deren Mitarbeiter

Mit der jüngst beschlossenen weiteren Aussetzung von Insolvenzantragspflichten, den Neuerungen bei der Haftung von Geschäftsleitern nach Entstehen eines Eröffnungsgrundes und der Privilegierung bestimmter Gläubiger bei Insolvenzanfechtungen verbinden sich in der Praxis viele spezielle Fragen. Die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen in kurzer Zeit erschweren die Orientierung in Beratung und Insolvenzverwaltung. Mit einem exklusiven Online-Seminar für VID-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 22.02.2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr möchten wir diese Orientierung erleichtern.

 
Das Seminar mit dem Titel „SanInsFoG & COVInsAG: Aktuelle Neuerungen und Probleme“ dient zur Aufarbeitung der COVID-19-Gesetzgebung. Wir freuen uns, die Professoren Georg Bitter, Fabian Klinck und Christoph Thole dafür gewonnen zu haben uns die Neuerungen und ihre Probleme aufzuzeigen. Das Seminar wird von Dr. Christoph Niering geleitet, der als Sachverständiger für den VID in den seit Frühjahr 2020 stattgefundenen Anhörungen des Deutschen Bundestages zu den gesetzlichen Neuerungen teilgenommen hat.
 

Das Seminar besteht aus drei Teilen:

  1. Prof. Dr. Christoph Thole (Köln) wird die Neuerungen rund um die Insolvenzgründe und -antragspflichten vorstellen. Insbesondere widmet er sich der aktuellen Rechtslage nach den jüngsten Änderungen des COVInsAG.
  2. Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim) klärt zur Haftung von Geschäftsleitern und Vorständen auf. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem neuen § 15 b InsO.
  3. Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) referiert zum Anfechtungsrecht in der Coronakrise – insbesondere zu den Änderungen durch das COVInsAG inklusive der jüngst beschlossenen Änderungen.

Stellungnahme von Dr. C. Niering vor dem BT-Finanzausschuss zur Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten & zur Erweiterung des Schutzes von Insolvenzanfechtungen für gestundete Forderungen

Hier finden Sie die Stellungnahme Dr. Christoph Niering im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 25.01.2021 zu den vorgeschlagenen Änderungen des COVInsAG zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Verlängerung des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen.