Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Veranstaltung:

Vergütung

 

Inhalt / Beschreibung

Inhalt

  1. Vorstellung der Neuregelungen der InsVV zu Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und (vorläufigen) Sachwalters ab 01. 01.2021
  2. Grundlegende und aktuelle Rechtsprechung zu allen Bereichen der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters einschließlich des in Altfällen und unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 7 COVInsAG weiter anwendbaren Modells des BGH zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters
  3. Optimale Ermittlung der Berechnungsgrundlage und Begründung der Vergütungsanträge
  4. Abschläge und Zuschläge mit den dazu ggf. erforderlichen Vergleichsrechnungen
  5. Berechnung der Vergütung bei Betriebsfortführung im Antragsverfahren und eröffneten Verfahren
  6. Darstellung vieler Sonderfälle der Vergütung z. B. bei nachträglichen Massezuflüssen, im Insolvenzplanverfahren, einer kalten Zwangsverwaltung oder Verwirkung
  7. Vergütungsrechtliche Probleme bei Zustellung und öffentlicher Bekanntmachung von Vergütungsentscheidungen sowie bei Rechtsmitteln und Fristen
  8. Verträge des Verwalters nach § 4 Abs. 1 InsVV
  9. Neuregelung der Vergütung des insolvenzrechtlichen Sachverständigen nach JVEG
  10. Tagesaktuelle Hinweise

Referent

Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch (BGP Blersch Goetsch Partner, Wiesbaden) ist durch seine zahlreichen Literaturbeiträge und Vorträge sowie seine intensive Mitarbeit am Reformentwurf (InsVG) des VID bekannt.

 

Hygienehinweise:

Laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Fortbildungsveranstaltungen ohne ein Testerfordernis der Teilnehmer durchgeführt werden. Aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen ist es in Nürnberg derzeit möglich ohne Test die Innen- und Außengastronomie zu besuchen. Wir haben uns daran orientiert und bestehen deshalb derzeit auch nicht auf einen Testnachweis. Sollten die Zahlen steigen werden wir das Testerfordernis u.U. zur Teilnahmebedingung erheben.

Im Le Méridien Grand Hotel gelten darüber hinaus diese Regelungen:

  • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich ist obligatorisch. Dies gilt für Gäste und Personal.
  • In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Gäste sind ebenfalls verpflichtet, beim Verlassen des Tisches im Restaurant einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gesetzlich vorgeschriebener Meldeschein

Für weitere Informationen zu den Hygieneregeln dürfen wir Sie auf diesen Flyer des Tagungshotels verweisen.

Referenten

Dr. Jürgen Blersch, Rechtsanwalt, Blersch Goetsch Partner, Wiesbaden

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

300,00 € zzgl. MwSt.

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

VID-Veranstaltung

Veranstaltungsort

Le Méridien Grand Hotel Nürnberg
Bahnhofstraße 1-3
90402 Nürnberg

Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 16.07.2021
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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