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Pressemitteilung: Gesetzgeber muss handeln – Fehlentwicklungen korrigieren

BMJV stellt Studie zum Gesetz zur Sanierung von Unternehmen (ESUG) vor • Studie liefert konkrete Ergebnisse zur Nachjustierung • VID begrüßt die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung
 

Wir begrüßen die kritische Auseinandersetzung. Sie bestärkt uns in der Auffassung, dass gerade die Eigenverwaltung nur dem redlichen Kaufmann offenstehen sollte. Zu oft wurde die Selbstverwaltung der eigenen Insolvenz bei offensichtlich nicht geeigneten Krisenunternehmen eingesetzt. Hier gilt es Gläubiger und insbesondere Arbeitnehmer vor zukünftigen Fehlentwicklungen zu schützen und die Einstiegsvoraussetzungen zu erhöhen.“, so der VID-Vorsitzende Niering in der neuen Pressemitteilung des VID.