Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

15.10.2018

Pressemitteilung: Gesetzgeber muss handeln – Fehlentwicklungen korrigieren

Die Ergebnisse der ESUG-Studie werden heute im BMJV vorgestellt. Lesen Sie hier unsere aktuelle PM.

BMJV stellt Studie zum Gesetz zur Sanierung von Unternehmen (ESUG) vor • Studie liefert konkrete Ergebnisse zur Nachjustierung • VID begrüßt die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung
 

Wir begrüßen die kritische Auseinandersetzung. Sie bestärkt uns in der Auffassung, dass gerade die Eigenverwaltung nur dem redlichen Kaufmann offenstehen sollte. Zu oft wurde die Selbstverwaltung der eigenen Insolvenz bei offensichtlich nicht geeigneten Krisenunternehmen eingesetzt. Hier gilt es Gläubiger und insbesondere Arbeitnehmer vor zukünftigen Fehlentwicklungen zu schützen und die Einstiegsvoraussetzungen zu erhöhen.“, so der VID-Vorsitzende Niering in der neuen Pressemitteilung des VID.

 

 

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