Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

18.12.2018

Pressemitteilung: VID veröffentlicht Eckpunktepapier zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter

Lesen Sie hier unsere aktuelle PM.

Mit seinen 12 Punkten formuliert der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter Forderungen an den Gesetzgeber, der sich in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter und Sachwalter zu etablieren.

 

Die Verwalterbranche steht vor einem wichtigen Entwicklungsschritt“, kommentiert Dr. Christoph Niering, der Vorsitzende des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter, die aktuellen Pläne. „Der Gesetzgeber hat sich endlich der Aufgabe angenommen den bisher weitestgehend ungeregelten Beruf des Insolvenzverwalters einer gesetzlichen Regelung zu unterziehen.

 

 

 

 

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