Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Veranstaltungs-Rückschau:

20.12.2017

Dritter deutsch-französischer Sanierungsgipfel

Der 3. deutsch-französische Sanierungsgipfel hat am 8. Dezember 2017 im Handelsgericht in Paris stattgefunden.

Der VID, der frz. Partnerverband Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires (CNAJMJ), das Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln und Clifford Chance Europe LLP haben zum dritten Mal den deutsch-französischen Sanierungsgipfel am 8. Dezember 2017 in Paris durchgeführt.
 

Programm und Anmeldung

Zum Inhalt des Programms

Nach einer kurzen Einführung in das deutsche und französische Insolvenz- und Sanierungsrecht berichteten Vertreter der jeweiligen Justizministerien über die Agenda für das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht in Frankreich und Deutschland.

Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete der Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen und die zweite Chance (EU COM (2016) 723 final). Vertreter aus EU-Kommission, Europaparlament und Europäischem Rat haben hier zum aktuellen Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen. Im Anschluss wurden in einzelnen Paneldiskussionen u. a. die Aufgaben von Richtern und Insolvenzverwaltern in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren, die Bildung von Gläubigergruppen sowie „cram down-Regeln“ und Risiken für Gläubiger diskutiert. Die Abschlussdiskussion widmete sich den Plänen von Präsident Macron zur Harmonisierung des deutschen und französischen Insolvenz- (und Gesellschafts)rechts.

 

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