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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Veranstaltung:

VID-Online-Seminar „Anforderungen an eine Schlussrechnung“

 

Inhalt / Beschreibung

VID Online-Seminar

„Anforderungen an eine Schlussrechnung“

 

Zeit

am 11.06.2026, Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 13:15 Uhr

Inhalt

11.06.2026: Die Anforderungen an eine Schlussrechnung in der Unternehmensinsolvenz (für Sachbearbeiter)

Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anforderungen an eine Schlussrechnung (vornehmlich in einer Unternehmensinsolvenz). Schwerpunkte bilden folgende Themen:

  • Auswahl und Aufbau der einschlägigen Auswertungen.
  • Belegordner: Inhalt, Aufbau, Zustand sowie Besonderheiten bei digitaler Akte.
  • Die ordnungsmäßige Belegführung.
  • Vollständigkeit der Masseverwertung. Aufdeckung klärungsbedürftiger Sachverhalte.
  • Vergütungsrechtliche Besonderheiten, z.B. Betriebsfortführung, nachlaufende Verbindlichkeiten, Drittrechte und Delegationen.
  • Zusammenhang mit der Berechnungsgrundlage für die Vergütung.
  • Korrelation mit Schlussbericht und Vergütungsantrag.
  • Einbindung des Gläubigerausschusses.

 

12.06.2026: Die Anforderungen an einen Schlussbericht in der Unternehmensinsolvenz (für Sachbearbeiter)

Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anforderungen an einen Schlussbericht (vornehmlich in einer Unternehmensinsolvenz). Schwerpunkte bilden folgende Themen:

  • Berücksichtigung des Empfängerhorizonts.
  • Korrelation mit Schlussrechnung und Vergütungsantrag.
  • Angabe notweniger Rahmendaten.
  • Bestimmung der Ausgangslage: Eröffnungsgutachten, Bericht zum Berichtstermin und Masseverzeichnis.
  • Interne Revision zur Aufdeckung klärungsbedürftiger Sachverhalte.
  • Vollständigkeit der Masseverwertung.
  • Hervorhebung entscheidungsrelevanter Sachverhalte (auch aus vergütungsrechtlicher Sicht).

Referent

Dr. Frank Thomas Zimmer

Referenten

Dr. Frank Thomas Zimmer

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Do., 11.06.2026
10:00 - 13:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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