Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Veranstaltung:

Sanierung nach dem SanInsFoG – Zwischen StaRUG und neuer Eigenverwaltung

 

Inhalt / Beschreibung

Teil I:

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie durch das Unternehmensstabilisierungs- und  -restrukturierungsgesetz (StaRUG):

  • Entstehung und Umsetzung (BW)
  • Abgrenzung zur InsO (BW)
  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei juristischen Personen (JS)
  • Paradigmenwechsel in der außergerichtlichen Sanierung – „Drohkulisse“ bei Scheitern
  • Systematik des Gesetzes – Modularer Werkzeugkasten
  • Aufgaben des Restrukturierungsgerichts im Allgemeinen (BW)
  • Verfahrensablauf im Überblick
  • Schaffung eines Restrukturierungsplans als Herzstück der (finanzwirtschaftlichen) Restrukturierung (JS)
  • Instrumente zur Absicherung der Restrukturierung (JS)
  • Gerichtliche Planabstimmung und gerichtliche Planbestätigung (BW)
  • Einführung eines Restrukturierungsbeauftragten (JS/BW)
  • Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung (JS)

Teil II:

Insolvenz in Eigenverwaltung nach den Änderungen durch das SanInsFOG  die richtige Antwort auf die Krise, nicht nur in der Pandemie !?:

  • Entstehung und Umsetzung der ESUG Evaluation (BW)
  • Streichung der Ermächtigung der Landesjustizverwaltung zur abweichenden Regelung der Zuständigkeit für Unternehmensinsolvenzen (BW)
  • Virtuelle Gläubigerversammlungen (BW)
  • Elektronische Gläubigerinformationssysteme (JS)
  • Verpflichtendes Vorgespräch für die Insolvenzgerichte (JS)
  • Anpassung der Insolvenzgründe
  • Veränderte Zeiträume für Insolvenzantragsstellungen Prognosezeiträume (JS)
  • Grundlegende Veränderungen der Eigenverwaltung im Allgemeinen (BW)
  • Vor- und Nachteile der gesteigerten Anforderungen an die Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
  • COVID Schutzschirm: Wesen und Anforderungen
  • Anwendungsbereich des § 55 Abs.4 InsO (BW)
  • Änderungen im Insolvenzplanrecht (BW)
  • Sonstige Veränderungen (BW)

Referenten:

Beide Referenten unseres Workshops verbinden umfangreiche Praxiserfahrungen mit der Eigenverwaltung und seiner Vermittlung. RiAG Dr. Benjamin Webel hat neben der Befassung mit zahlreichen Anwendungsfällen auch durch seine Vortragstätigkeit zum Thema einen großen Erfahrungsschatz gesammelt. RA Dr. Jens Schmidt ist als Insolvenzverwalter und Sachwalter sowie durch eigene Vorträge und Literaturbeiträge zum Thema ausgewiesen. Er führt den Vorsitz des Ausschusses „Sanierung, Insolvenzplan und Eigenverwaltung“ im VID.

 

 

Referenten

Dr. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht, Ulm

Referent 2

Dr. Jens Schmidt, Rechtsanwalt, Runkel Rechtsanwälte, Wuppertal

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

300,00 € zzgl. MwSt.

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

VID-Veranstaltung

Veranstaltungsort

Fleming’s Express Hotel Frankfurt
Poststraße 8
60329 Frankfurt am Main

Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 29.10.2021
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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