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Beitrag Aktuelles:
13.08.2018
„Bis zu einer Entscheidung des EuGH werden Berater und betroffene Unternehmen weiterhin die steuerlichen Unsicherheiten in Bezug auf den Sanierungsgewinn hinzunehmen haben“, so der VID-Vorsitzende Niering in der neuen Pressemitteilung des VID.