Gerichtspraxis für die Praxis im Insolvenzverwalterbüro
Die Insolvenzsachbearbeitung ist das Rückgrat des Verwalterbüros. Um die in einem Insolvenzverfahren anstehenden Aufgaben schnell und sachgerecht zu lösen, ist ein regelmäßiger Austausch notwendig und sinnvoll.
Für diesen Austausch und die Schulung der Insolvenzsachbearbeiter haben wir als besondere Veranstaltung diese Tagung konzipiert.
Ziel der zweitätigen Veranstaltung ist es einerseits, den Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, aktuelle Probleme der Praxis mit den selbst aus dieser Praxis kommenden Referenten zu erörtern und andererseits die Teilnehmer an noch unbekannte Problemlagen heranzuführen, um zu einer best practice zu gelangen, welche auch an nicht teilnehmende Mitarbeiter des Verwalterbüros weitergetragen werden kann.
Zu diesem Zweck ist der Aufbau dieser Sachbearbeiter-Tagung nicht an der üblichen Vortragsweise orientiert, sondern bewusst viel Platz für die aktive Teilnahme und Erörterung unter den Teilnehmern und mit den Referenten vorgesehen. Bei der Auswahl der Referenten ist maßgebend, dass diese selbst aus den verschiedenen praktischen Bereichen der Bearbeitung von Insolvenzverfahren kommen, um rein theoretische Betrachtungen zu vermeiden.
Dieses Seminar eignet sich für Sachbearbeiter mit Vorkenntnissen und dem Wunsch, sich mit anderen Praktikern intensiv über Problemlagen der Verwalter Praxis auszutauschen.
Donnerstag
Dipl.-RPfl. (FH) Monika Deppe & Dipl.-Rpfl. (FH) JAR Jan Syrbe, AG Neuruppin:
Gerichtspraxis für die Praxis
• Fristsetzungen im EÖ-Beschluss, Aufforderung zur Anmeldung der Forderungen
• (Vor-)Prüfungspflichten von Insolvenzverwalter und Gericht
• Anmeldungen von ausländischen Gläubigern
• besonderes Verfahren bei von der Restschuldbefreiung ausgenommenen
Forderungen
• Niederlegung bei Gericht, Umgang mit Titeln und Urkunden
• Beurkundung der Erklärungen und die Information der Gläubiger
• Umgang mit verspäteten Anmeldungen
• Durchführung nachträglicher Prüfungstermine
• Abgabe nachträglicher Erklärungen (insbesondere auch Feststellungsbescheide z. B. der Finanzverwaltung)
• Umgang mit Rechtsnachfolgen
• Erstellung von Verteilungsverzeichnissen für Abschlags- und Schlussverteilung
• Änderungen der Verzeichnisse
• Prüfung der Ausschüttung durch das Gericht
• Insolvenztabelle und Ausschüttungen in der Wohlverhaltensphase
• Anordnung von Nachtragsverteilungen einschließlich der Vergütung
für Nachtragsverteilungen…
• Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle
Freitag
Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.:
Aktiva – Ein Streifzug durch die Verwertung der Insolvenzmasse
• Ist´s überhaupt, schon, noch oder schon wieder Insolvenzmasse?
• Was fängt man nur mit der Mikrowelle des Arbeitnehmers in der Küche des Schuldnerunternehmens an (Aussonderung)?
• „Das ist ja jetzt alles meins“, sagte der Vermieter (Absonderungsrecht am Beispiel „Vermieterpfandrecht)
• Der Mops – Isser nun pfändbar oder nicht (Pfändbarkeit von Haustieren?)?
• „Isch abe gar kein Auto“, sagte der Schuldner und düste mit seinem E-Scooter davon (Pfändbarkeit von Fahrzeugen)
• Der Tag geht, das P-Konto kommt (P-Konto und Reformentwicklungen).
• Regional. Vegan. Bio. Nachhaltig. – Das kostet! (Erhöhung von Pfändungsfreigrenzen, § 850f ZPO)
• Und sonst so? (Aktuelle Entwicklungen und Bedeutung für die Praxis)