Zielgruppe:
Vertreter institutionalisierter Gläubiger (z.B. Finanzämter, Vermieter, Energielieferanten, Krankenkassen, etc.), Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter
Thema:
Das insolvenzrechtliche Anfechtungsrecht ist eines der „Hauptwerkzeuge“ des Insolvenzverwalters und seines Büros zur Generierung von Masse. In Zeiten vieler, aber häufig wenig massehaltiger Verfahren gelingt es meist nur durch das Auffinden von Anfechtungsansprüchen ein Verfahren zu eröffnen. Der Gesetzgeber hat 2017 die Kernnormen des Anfechtungsrechtes reformiert. Weiterhin bleibt damit das Insolvenzanfechtungsrecht reines „case law“. Nahezu täglich werden neue Anfechtungsentscheidungen veröffentlicht. Die Hauptthemenfelder sind beinahe unüberschaubar mit Rechtsprechung „geregelt“.
Vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Anfechtungsansprüche gehören mittlerweile – zum Leidwesen jedes Lieferanten, Vermieters, Leasinggebers, ja sogar Anwaltes, der in der Krise beraten hat – zu den „ungeliebten“ Überraschungen, die das Insolvenzrecht zu bieten hat. Deshalb gehört seine Kenntnis auch zum Pflichtprogramm jedes Gläubigerberaters.
Das Seminar setzt Grundkenntnisse im Insolvenzanfechtungsrecht voraus. Dargestellt werden aktuelle Rechtsprechungstendenzen des BGH in den wichtigsten insolvenzanfechtungsrechtlichen Themenfeldern unter Einbeziehung der Reform des Jahres 2017.
I. Die wichtigsten praktischen Problemfelder im „Drei-Monats-Anfechtungszeitraum“, §§ 130, 131 InsO
– Anfechtungsrecht in Verfahren mit EuInsVO-Bezug
– Darstellung der Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess
– Beweislastprobleme
– Ratenzahlungen
– Zutreffende Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters für anfechtungsrelevante Indizien
– Zuordnung und Verantwortungsbereich für Kenntnis von anfechtungsrelevanten Indizien
II. Neue Tendenzen bei der Vorsatzanfechtung, § 133 InsO
– Verteidigungseinwand „Bargeschäft“
– Verteidigungseinwand „nicht unlauter“
-Verteidigungseinwand „Sanierungsperspektive“
III. Die Anfechtung gegenüber Dritten und Treuhändern – die Wertlosigkeit v. Forderungen und die Schenkungsanfechtung
– Anfechtung im Dreiecksverhältnis
– Verteidigungseinwand „Zweckbestimmung“
Referent: RiAG Frank Frind, Insolvenzgericht Hamburg
Richter am Amtsgericht Hamburg Frank Frind hat über 20 Jahre praktische Erfahrung im Insolvenzrecht. Er ist u.a. Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V.“ (BAKInso e.V.), Mit-Herausgeber der Fachzeitschrift ZInsO und des Werkes „Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren“, Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenz“ sowie Mitautor im Beck-OK-InsO und im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu insolvenzrechtlichen Gesetzentwürfen.