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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht und für Bankrecht, Steuerberater
Thema:
Finanzverwaltungen interessieren sich zunehmend auch für Unternehmen im Insolvenzverfahren. Grund sind die deutlich gestiegenen Grundstückspreise, aber auch die im Insolvenzverfahren erzielten Umsätze, die einer Geschäftstätigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens ohne Weiteres entsprechen. Insolvenzverwalter müssen sich auf steuerliche Außenprüfungen einstellen. Der Verwalter kann steuergestaltende Maßnahmen treffen, die die Auswirkungen einer Steuerbelastung erheblich reduzieren.
Schwerpunkte:
* Steuerliche Pflichten des Insolvenzverwalters
* Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit für umsatzsteuerliche Zwecke
* Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
* Aufdeckung stiller Verluste zum Ausgleich stiller Reserven
* Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
* Einkommensteuer auf Mieteinkünfte in der Zwangsverwaltung
* Rangrücktritt und Passivierungsverbot
* Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Sanierungsgewinns
* Verteidigungsstrategien des GmbH-Geschäftsführers im Rahmen von § 69 AO
* Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Bilanzerstellung
Referenten
Margit Warneke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht, Traunstein
Veranstalter
DeutscheAnwaltAkademie GmbH
§15 FAO
ja
Preis
275,- EUR zzgl. MwSt
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
DAV-Haus
Littenstraße 11
10179 Berlin
Veranstaltungszeitpunkt
Do, 09.05.2019
13:30 - 19:00 Uhr