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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Seit Inkrafttreten des ESUG hat sich die Praxis rund um die Insolvenz eines Unternehmens erheblich verändert. Durch neu eingeführte Regelungen soll die Eigenverwaltung und Gläubigermitbestimmung gestärkt werden. Die Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Die durch das ESUG geschaffenen Möglichkeiten für den Schuldner aber auch die Chancen und Risiken der Gläubiger haben sich damit erheblich erweitert. Dies bringt eine tiefgreifende Veränderung der Restrukturierungberatung mit sich, welche deutlich höhere Anforderungen an den die Berater stellt.
• Grundlagen der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren.
• Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren, unter anderem die sogenannte Schutzschirmbescheinigung.
• Aktuelle Entwicklungen (IDW S9 ect.)
• Besonderheiten der Eigenverwaltung bzgl. Sachwalterauswahl.
• Möglichkeit der Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung.
• Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten in der Beratungspraxis.
• Steuerrechtliche Besonderheiten der Eigenverwaltung (§ 55 Abs.4 InsO).
• Grundlagen zum Rechts des Insolvenzplans.
• Insolvenzplan bei natürlichen Personen.
Referenten
Dr. Benjamin Webel , Richter am AG Ulm
Veranstalter
AGV Seminare
§15 FAO
ja
Preis
450,00€ Standardpreis
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
Am Hauptbahnhof
Der genaue Ort steht noch nicht fest.
60329 Frankfurt am Main
Veranstaltungszeitpunkt
Fr, 14.07.2017
12:00 - 17:30 Uhr