Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

Tweets

1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Veranstaltung:

Masseunzulänglichkeit und Haftungsvermeidung

 

Inhalt / Beschreibung

Inhalt:

Der „Zustand“ der Masseunzulänglichkeit ist ein insolvenzrechtlich wenig ausgeleuchtetes Thema von hoher Praxisrelevanz. In einer Zeit von weniger werdenden Unternehmensinsolvenzverfahren und vielen Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen werden (wieder) immer häufiger Verfahren „knapp an der Grenze“ zur Verfahrenskostendeckung eröffnet. Die oft zwangsläufig eintretende Masseunzulänglichkeit bringt dann auch nahezu immer die gesetzliche Haftungsvermutung des § 61 InsO zum Tragen.

Bei Masseunzulänglichkeit können unrichtige Masseschuldbegründung, Falschverteilung, aber auch Fragen der dann (noch) angemessenen Prozessführung den Insolvenzverwalter beschäftigen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) regeln die Masseunzulänglichkeit hierzu nur kurz in § 13 Abs.4.

Mit dem „ESUG“ sind neue Haftungsgefahren für den (vorläufigen) Sachwalter entstanden.

Ein gut organisiertes Insolvenzverwalterbüro, in dem die Probleme der Masseunzulänglichkeit, gerade auch bei Betriebsfortführungen, bekannt sind, kann Haftungsgefahren verringern.

Die Veranstaltung für Insolvenzverwalter und ihre Mitarbeiter zeigt auf, wie man (auch in Zusammenarbeit mit Insolvenzgericht und Gläubigergremien) Masseunzulänglichkeit bewältigt und eine Haftung des Verwalters verringern und begrenzen kann. Sie vermittelt auch eine umfassende Rechtsprechungsübersicht zu dem Themenkreis.

 

Die Themenschwerpunkte im Überblick:

I. Entstehung und Anlage möglicher Masseunzulänglichkeit im Eröffnungsverfahren

  • Die Vorausschau im Gutachten auf die (reine) Verfahrenskostendeckung (§ 26 Abs.1 InsO)
  • Zahlungszusagen des vorläufigen Verwalters („vertragsähnliche Haftung“)
  • Absicherung der Massegläubiger
  • Exkurs: Verhalten in „Erpressungssituationen“
  • Masseunzulänglichkeit durch Nutzung eines „Treuhandkontenmodells“?
  • „Aufgezwungene“ Betriebsfortführung und Haftungsgefahren bei der Betriebsfortführung
  • Haftung bei Erfüllungswahl
  • Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht
  • Involvierung des vorläufigen Gläubigerausschusses

II. Das Zusammenspiel von §§ 208, 60 und 61 InsO im eröffneten Verfahren

  • Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • die Befriedigungsreihenfolge, die Massetabelle, die Zustellung der Anzeige an Gläubiger
  • Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige, temporäre Masseunzulänglichkeit und Falschbefriedigung
  • Masseunzulänglichkeit und Prozessführung; Freigabe von Prozessen
  • Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung
  • Masseunzulänglichkeit und Haftungsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
  • Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • Haftungsvermeidung wegen Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Verletzung der Pflicht zur zeitnahen Beendigung des Verfahrens  

III. Sonderproblem Eigenverwaltung

  • Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten
  • Übernahme der Kassenführung; Anzeige der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit im Eröffnungsverfahren
  • Masseunzulänglichkeit und Eigenverwaltung; Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter

 

Der Referent:

Frank Frind ist seit über 20 Jahren Insolvenzrichter, stellv. Leiter des Insolvenzgerichtes Hamburg, Mitherausgeber der „ZInsO“, Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenzrecht“ (2.Aufl.2017 Verlag C.H.Beck); Mitherausgeber des Werkes „Betriebsfortführung in der Insolvenz“ (3.Aufl.Verlag C.H.Beck), Mitautor im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ und im Beck-OK Insolvenzrecht, Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.), sowie Autor sehr vieler weiterer Publikationen im Insolvenzrecht.

Referenten

RiAG Frank Frind, Amtsgericht Hamburg

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

250,00 € zzgl. MwSt.

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

VID-Veranstaltung

Veranstaltungsort

NH Hotel Frankfurt Airport
Mörfelder Strasse 113
65451 Frankfurt

Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 06.10.2017
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

zur Übersicht