Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Beitrag Aktuelles:

11.07.2022

Zum Tod von Bettina Schmudde

Mit großer Erschütterung und Traurigkeit haben wir vom Tod unserer langjährigen Schatzmeisterin Bettina Schmudde erfahren, die nach schwerer Krankheit viel zu früh verstorben ist.

Bettina Schmudde war seit 30 Jahren Unternehmensinsolvenzverwalterin und als Partnerin in der Kanzlei White & Case in den neuen Bundesländern und in Hamburg tätig. 2015 ist sie in den VID-Vorstand gewählt worden. Dort hat sie bis zuletzt an Diskussionen und Entscheidungen aktiv anteil genommen und durch ihre ausgleichende Art für gute und zukunftsweisende Ergebnisse gesorgt.

In einem Beruf, der in existentiellen Krisensituationen kompetente Führung erfordert, war Bettina Schmudde besonders. Sie sah stets und zuvorderst die beteiligten Menschen. Ihre unerschrockene Herzlichkeit öffnete ihr Türen und ebnete Wege. Selbst in den schwierigsten Situationen wurde deutlich, dass sie leidenschaftlich gerne – und erfolgreich – Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin war. Sie war uns mit ihrer besonderen persönlichen Art eine gleichermaßen liebenswerte wie auch bewundernswerte Kollegin.

Bis heute wird unser Beruf in der öffentlichen Wahrnehmung oft mit „männlichen“ Eigenschaften verbunden. Wenn sich dies nun langsam, aber deutlich wandelt, dann hat dies viel mit Verhalten zu tun, für das Bettina Schmudde ein prägendes Vorbild und eine Wegbereiterin war. In diesem Selbstverständnis war es ihr ein Anliegen neben den anspruchsvollen beruflichen Aufgaben auch Zeit für ihr ehrenamtliches Engagement im VID zu finden.

Wir werden Bettina Schmudde in der täglichen Arbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr vermissen. Unsere Gedanken sind bei ihrem Mann und allen, die ihr Familie waren.

Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis am 14.07.2022 in Hamburg statt. Einige Mitglieder aus dem Kreis von Vorstand und Beirat werden an der anschließenden Trauerfeier teilnehmen.

Der VID hat in Vertretung für die Mitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und in Absprache mit der Familie eine Traueranzeige veröffentlicht, die am vergangenen Samstag im Hamburger Abendblatt und heute im Handelsblatt erschienen ist.

 

Dr. Christoph Niering             Jutta Rüdlin                              Dr. Daniel Bergner
Vorsitzender                             Sprecherin des Beirats          Geschäftsführer

 

zur Übersicht