Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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Beitrag Aktuelles:

12.01.2018

VID wendet sich an die Datenschutzbeauftragte

In dem aufsehenerregenden Urteil zur Veröffentlichung von Vergütungen (IX ZB 65/16) ist der BGH jüngst zu einer Interpretation der gesetzlichen Vorschriften (§ 64 Abs.2 Satz 2 InsO) gelangt, die im Ergebnis ein einfache Herleitung der festgesetzten Vergütungsbeträge aus dem Inhalt der amtlichen Veröffentlichung im Internet möglich macht. In zahlreichen Gesprächen und Diskussionsforen wird deshalb aktuell auch bei den Insolvenzgerichten über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen diskutiert. Wir haben die Entstehungsgeschichte der heutigen Fassung des § 64 Abs.2 Satz 2 InsO genauer recherchiert und uns am Freitag, den 12.01.2018, mit einem Schreiben an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, gewandt. Die heutige Fassung des § 64 Abs.2 Satz 2 InsO war erst durch eine Intervention des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten zustande gekommen, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Insolvenzreform aufgegriffen hatte.

 

 

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