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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 
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Klare Worte in dt. und frz. Sprache zum aktuellen Gesetzgebungsprozess von Prof. Dr. René Repasi (@repasi - Berichterstatter und Schattenberichterstatter), der in seinem Schlusswort auch dazu aufforderte, die Arbeit des europäischen Gesetzgebers kritisch zu begleiten. VID-@CNAJMJ

Einen herzlichen Glückwunsch an Axel W. Bierbach, dem Präsident Frédéric Abitbol für seine langjährigen Verdienste um den Ausbau der deutsch-französischen Beziehungen heute die @CNAJMJ-Ehrenmitgliedschaft verlieh.

Der Elefant im Raum – werden die Auslassungen des RL-Vorschlags zur Hypothek für eine weitere Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts? F. ABITBOL, A. Bierbach, S. Chaigneau, E. Inacio, Dr. A. Stein und Prof. Dr. P. Dupichot diskutieren im 4. Panel der VID-CNAJMJ-Tagung.

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Veranstaltung:

InsO-Lupe: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten?

 

Inhalt / Beschreibung

In der Seminarreihe „InsO LUPE“ wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau „unter die Lupe genommen“. In einem Zeitfenster von ja Stunden diskutiert der Referent – gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden – einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO die erste, die zweite und die dritte und was ist eigentlich mit der Restschulbefreiung zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten?

Schwerpunktfragen:
1. Wie oft lässt sich eine selbstständige Tätigkeit des Schuldners gem. § 35 Abs. 2 InsO freigeben und wann stellen sich ggf. „Abnutzungserscheinungen“ ein?
2. Welche Konsequenzen hätte eine „wiederholte“ Freigabe?
3. Das zweite (dritte, vierte, …?) Insolvenzverfahren nach Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
4. Einstellung des Geschäftsbetriebs nach Eröffnung des Zweitinsolvenzverfahrens über das freigegebene Sondervermögen: Welche Vermögenswerte gehören zu welcher Insolvenzmasse?
5. Ist die Erteilung der Restschuldbefreiung in einem Verfahren über gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenes Vermögen generell (un-)zulässig?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Referenten

Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

99 € Standardpreis

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenz- und Sanierungsrecht Insolvenzsachbearbeitung

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 15.12.2023
11:00 - 12:30 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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