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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 
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Klare Worte in dt. und frz. Sprache zum aktuellen Gesetzgebungsprozess von Prof. Dr. René Repasi (@repasi - Berichterstatter und Schattenberichterstatter), der in seinem Schlusswort auch dazu aufforderte, die Arbeit des europäischen Gesetzgebers kritisch zu begleiten. VID-@CNAJMJ

Einen herzlichen Glückwunsch an Axel W. Bierbach, dem Präsident Frédéric Abitbol für seine langjährigen Verdienste um den Ausbau der deutsch-französischen Beziehungen heute die @CNAJMJ-Ehrenmitgliedschaft verlieh.

Der Elefant im Raum – werden die Auslassungen des RL-Vorschlags zur Hypothek für eine weitere Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts? F. ABITBOL, A. Bierbach, S. Chaigneau, E. Inacio, Dr. A. Stein und Prof. Dr. P. Dupichot diskutieren im 4. Panel der VID-CNAJMJ-Tagung.

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Veranstaltung:

InsO-Lupe: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO – einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und was denkt sich der Gesetzgeber eigentlich so?

 

Inhalt / Beschreibung

In der Seminarreihe „InsO LUPE“ wird ein praxisrelevantes, insolvenzrechtliches Spezialthema genau „unter die Lupe genommen“. In einem Zeitfenster von ja Stunden diskutiert der Referent – gerne gemeinsam mit den Teilnehmenden – einen Schwerpunkt, um alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.

Thema heute: Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO – einzelne Vermögenswerte, die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und was denkt sich der Gesetzgeber eigentlich so?

Schwerpunktfragen:
1. Welche Konsequenzen hat die Freigabe einzelner Vermögenswerte?
2. Wie verhalten sich Freigabe und (Un-)Pfändbarkeit zueinander?
3. Welche Auswirkungen hat die Unpfändbarkeit in Bezug auf Surrogate?
4. Welche Auswirkungen hat die Freigabe in Bezug auf Surrogate?
5. Welche Konsequenzen hat die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit …
a. … generell?
b. … in Bezug auf einzelne vorhandene, nicht massezugehörige Vermögenswerte?
c. … in Bezug auf einzelne vorhandene, massezugehörige Vermögenswerte?
d. … in Bezug auf einzelne, neu (nach der Freigabe) angeschaffte Vermögenswerte?
6. Was passiert, wenn der Schuldner seine freigegebene Tätigkeit einstellt, mit …
a. … nicht massezugehörigen (unpfändbaren) Gegenständen?
b. … massezugehörigen (pfändbaren) Gegenständen?
7. Führt die Gesetzesänderung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 InsO) zu anderen rechtlichen Wertungen (Alt-/Neuverfahren)?

Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Teilnahmebescheinigung davon abhängt, dass Sie während der Seminare Ihre Anwesenheit bzw. Aufmerksamkeit nach Aufforderung dokumentieren. Unterlassen Sie dies, darf eine Fortbildungsbescheinigung nicht erteilt werden.

Referenten

Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

99 € Standardpreis

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenz- und Sanierungsrecht Insolvenzsachbearbeitung

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 15.12.2023
9:00 - 10:30 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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