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Beitrag Pressemitteilung:
14.02.2025
Das Statistische Bundesamt* hat heute die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für November 2024 und die Entwicklung für den zurückliegenden Monat Januar veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen nach vorläufigen Angaben im Januar 2025 um 14,1 Prozent gegenüber Januar 2024 gestiegen.
Trotz des Anstiegs im Januar 2025 erreichen die Unternehmensinsolvenzen nicht die alarmierenden Spitzenwerte der Krisenjahre 2004 oder 2009. Der aktuelle Anstieg ist zwar bedenklich, jedoch nicht mit den dramatischen Zahlen dieser vergangenen Krisen mit in der Spitze von jährlich mehr als 39.000 Unternehmensinsolvenzen vergleichbar.
„Insolvenzen werden zunehmend im Wahlkampf genutzt, um die aktuelle Wirtschaftslage dramatisch auszuleuchten, zuletzt von Friedrich Merz im TV-Duell. Dabei wäre gerade hier eine sachliche Betrachtung der Situation dringend notwendig. Um es auf einen Nenner zu bringen: Anstieg ja, Dramatik nein“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).
Die Gründe für den Anstieg der Insolvenzen sind vielschichtig. Sie reichen von anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten bis hin zu strukturellen Herausforderungen einzelner Branchen. Oftmals fehlen aber auch schlichtweg tragfähige Geschäftsmodelle. „Bürokratieabbau und gezielte Infrastrukturinvestitionen sind notwendig, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen. Die aktuellen Entwicklungen des Insolvenzgeschehens bleiben weit hinter früheren Krisen zurück. Sie sollten deshalb nicht als Wahlkampfthema, sondern als Anstoß betrachtet werden, um über notwendige Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und zur Stärkung der Wirtschaft nachzudenken“, so der VID-Vorsitzende.
Quellen:
* Beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2025: +14,1 % zum Vorjahresmonat
** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Februar 2025, Grafik kostenfrei nutzbar
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Mitglieder verpflichten sich zu „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Der Verband hat damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt.
Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de