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Beitrag Aktuelles:
19.09.2017
Der VID hat zur Bundestagswahl 2017 wesentliche Aspekte aus dem Umfeld der Insolvenzverwaltung zusammengestellt, die einer Überarbeitung bedürfen. Dazu gehören das Steuer– und Insolvenzrecht, der Bereich Insolvenzrecht und Europa, die Evaluierung des ESUG, die Insolvenzverwaltervergütung, eine Berufsordnung, das Insolvenzverfahren 4.0, eine Gerichtskonzentration sowie die Restschuldbefreiung. Diese als Roadmap 2021 formulierten Forderungen sind Anregungen für den Gesetzgeber in der 19. Legislaturperiode.