Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

19.09.2017

Insolvenzverfahren und Politik: Roadmap 2021

Fakten und Anregungen für den Gesetzgeber zur Bundestagswahl 2017

Der VID hat zur Bundestagswahl 2017 wesentliche Aspekte aus dem Umfeld der Insolvenzverwaltung zusammengestellt, die einer Überarbeitung bedürfen. Dazu gehören das Steuer– und Insolvenzrecht, der Bereich Insolvenzrecht und Europa, die Evaluierung des ESUG, die Insolvenzverwaltervergütung, eine Berufsordnung, das Insolvenzverfahren 4.0, eine Gerichtskonzentration sowie die Restschuldbefreiung. Diese als Roadmap 2021 formulierten Forderungen sind Anregungen für den Gesetzgeber in der 19. Legislaturperiode.
 

 

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