Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vom Experiment zur Routine: KI-Tools im Alltag der Freien Berufe

Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsthema, auch in den Freien Berufen wird sie zunehmend Teil des Arbeitsalltags. Doch welche Anwendungen funktionieren bereits in der Praxis? Wie verändern KI-Tools Arbeitsprozesse? Und was bedeutet das für die Berufsbilder von morgen?

Diesen Fragen widmet sich unsere Paneldiskussion am 6.11.2026 im Rahmen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses mit:
🎤 Prof. Frank Siegburg
🎤 Lina Anne Lustig
🎤 Prof. Dr. Dirk Andres

Das interdisziplinär besetzte Panel bringt Perspektiven aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Insolvenzverwaltung zusammen und nimmt dabei vor allem die praktische Umsetzung in den Blick: Wo wird KI heute bereits eingesetzt? Welche neuen Anforderungen entstehen für Mitarbeitende und Berufsträger? Und wo liegen noch offene Fragen und Herausforderungen?

Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion, unterschiedliche Perspektiven und den Austausch darüber, wie aus ersten KI-Experimenten tragfähige Routinen werden können.

Informationen zu diesem und den weiteren Programmpunkten des Kongresses finden Sie hier: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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Beitrag Aktuelles:

03.08.2022

BGH setzt neue Akzente bei der Zahlungsunfähigkeit

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

Mit dieser Rechtsprechung zeichnen sich Übereinstimmungen des BGH mit den Empfehlungen des VID zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit ab. Der VID hat diese Empfehlungen am 22.06.2022 veröffentlicht. Darin fordert er die Ermittlung durch mehrere stichtagsbezogene Status an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen und die Abkehr vom nicht zur Buchhaltung korrelierenden 3-Wochen-Zeitraum, vom Volumeneffekt und von der prozentualen Ermittlung der Unterdeckung.

Durch dieses Urteil wird die Stichtagsbetrachtung und die Ermittlung anhand von „Finanzstatus“ (d. h. der Vergleich jeweils der liquiden Mittel zu den fälligen Verbindlichkeiten) als zulässig angesehen, die Aufstellung der sog. „Liquiditätsbilanz“ ist nicht erforderlich. Auch wenn der BGH den Prognosezeitraum nicht ausdrücklich definiert und an den Stichtagen – im Unterschied zum VID – eine erhebliche Unterdeckung fordert (was durch die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten manipulierbar ist), begrüßt der VID die neue Akzentuierung. Damit wird die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit insbesondere für Geschäftsleiter eines Unternehmens erheblich erleichtert.

Die Zahlungsunfähigkeit ist auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Überschuldung (Feststellung einer Fortführungsprognose) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Mit dem Urteil wird mehr Transparenz bei der Ermittlung der Insolvenzgründe geschaffen, was zu einer rechtzeitigeren Feststellung und damit zu einer früheren Einleitung einer Sanierung – ohne oder mit einem Insolvenzverfahren – führen kann. Dies wird eine Sanierungskultur maßgeblich fördern.

 

 

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