Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

11.07.2025

Pressemitteilung – Unternehmensinsolvenzen im Juni 2025: Insolvenzverwalterverband spricht sich für eine differenzierte Einordnung aus

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Juni 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht gestiegen. Während Einige diesen Anstieg weiterhin als Beleg für eine Insolvenzwelle werten, sieht der VID dafür derzeit keine ausreichenden Hinweise. Vielmehr bedarf es einer differenzierten Betrachtung der aktuellen Entwicklung.

Das Insolvenzgeschehen ist ein nachlaufender Indikator. Das bedeutet, dass wirtschaftliche Erholungen und politische Maßnahmen wie Konjunkturpakete oder steuerliche Erleichterungen – etwa jene, die ab dem kommenden Jahr greifen sollen – ihre Wirkung erst mit zeitlicher Verzögerung entfalten. Bereits deren Ankündigung kann sich jedoch stabilisierend auf das Vertrauen in die Wirtschaft auswirken,“ so Niering.

 

 

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