Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Der Verband

Herkunft

Mit seinen Vorgängerorganisationen kann der im Jahr 2004 gegründete Verband auf eine lange Geschichte zurückblicken. Bereits in den 1970er Jahren trafen sich professionelle Insolvenzverwalter zu einem gemeinsamen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Somit konnte man schon sehr frühzeitig die verschiedenen insolvenzrechtlichen Gesetzesinitiativen und insbesondere auch auf die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung begleiten.

Auftrag

Stand in früheren Jahren der Erfahrungsaustausch im Vordergrund der Verbandsarbeit, ist mit der Einführung der Insolvenzordnung zunehmend auch die Vermittlung berufsspezifischer Themen in der Öffentlichkeit und die Interessensvertretung gegenüber Gesetzgebern, Ministerien und Justiz hinzugetreten.

Die Anerkennung des Insolvenzverwalterberufs als eigenständiger Beruf durch das Bundesverfassungsgericht (2004) hat die berufliche Tätigkeit von Insolvenzverwaltern ausdrücklich unter den Schutz des Artikel 12 GG gestellt und damit eine langjährige Entwicklung der Professionalisierung der Insolvenzverwaltertätigkeit auch rechtlich anerkannt. Die mehr als 460 Mitglieder des VID haben sich zum Ziel gesetzt, weit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung Sorge zu tragen.

Diese Zielsetzung findet ihre Verankerung in der bindenden Verpflichtung aller Mitglieder zur Zertifizierung nach der ISO:9001 und vor allem in der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI).

Qualität

Die vom VID gesetzten Qualitätsstandards und die Bemühungen um eine sanierungsorientierte Insolvenz- und Eigenverwaltung sollen dazu beitragen, die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens in der Öffentlichkeit und bei allen Beteiligten zu steigern. Daher bringen wir uns regelmäßig in die öffentliche Diskussion zur Fortentwicklung des Insolvenzsanierungs- und Insolvenzrechts ein und sind auch häufig als sachverständige Gesprächspartner auf Bundes- und Landesebene gefragt. Dabei ist nur konsequent, dass sich auf Einladung des VID mehr als 20 Verbände im Oktober 2011 auf die Berliner Erklärung zur Sanierung und Insolvenz verständigt haben. Erstmalig konnten somit nicht nur die unmittelbar am Insolvenzgeschehen beteiligten Kreise, sondern vor allem auch Verbände der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und auch der Sozialversicherungsträger für die Zusammenarbeit zur Förderung eines sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens an einen Tisch gebracht werden.