Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

13.02.2020

Pressemitteilung: Insolvenzverwalter begrüßen Reformvorschlag zur Verbraucherinsolvenz

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf zum Entschuldungsrecht bei Verbrauchern vor. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßt die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre nachdrücklich. Anzeichen für die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmoral sieht er nicht.

Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

Teile der Wirtschaft befürchten bei der neuen Regelung negative Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. „Unser Berufsverband sieht keine Anzeichen für diese negativen Auswirkungen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den letzten Jahren leicht rückläufig gewesen. Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Verbraucher nicht dramatisch verändert, obwohl es so viele günstige Kredite am Markt gibt“, erläutert Niering.
 

 

 

 

 

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