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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressespiegel:

24.04.2015 | JUVE Rechtsmarkt

JUVE zu geplanter Änderung des Insolvenzanfechtungsrecht

JUVE sprach mit verschiedenen Praktikern über die Pläne des Gesetzgebers, das Anfechtungsrecht zu ändern. Der Vorsitzende des VID, Christoph Niering, sagt: das Anfechtungsrecht ist ein vitaler Baustein des Verbraucherschutzes in der Krise. 

Ran an die trockenen Schäfchen 

Die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger ist eine der zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Nun will der Gesetzgeber ein seit Jahrzehnten bewährtes Systems des Interessenausgleichs unter allen Gläubigern ändern und dies zu Lasten der Kleingläubiger und Verbraucher aushebeln. Zu diesen Plänen nimmt der VID-Vorsitzende Niering Stellung gegenüber JUVE.

JUVE, Freitag, 24. April 2015

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