Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Save-the-date: 6. Deutsch-französischer #Sanierungsgipfel am 18.9.2026 in Berlin

Wir möchten Sie heute auf den nächsten deutsch-französischen Sanierungsgipfel aufmerksam machen, der am 18.09.2026 in Berlin stattfinden wird.
Der VID und sein französischer Partnerverband CNAJMJ richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln aus.

Im Mittelpunkt der interdisziplinären Veranstaltung steht in diesem Jahr der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“. Ein EU-Gesetzgebungsvorhaben, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/vyr9se85

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FAQ / Lexikon

Das Insolvenzverfahren von Unternehmen und Verbrauchern wirft bei Beteiligten häufig Fragen auf. Deshalb finden Sie hier als frequently asked questions einige Antworten auf gängige Fragen zu Ursache und Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Darüberhinaus finden Sie im Lexikon eine ausführlichere Sammlung von Stichworten rund um das Insolvenzverfahren.

 

  • Eigenverwaltung

    Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

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  • Insolvenzgründe

    Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Falle der Insolvenzreife einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, also insbesondere die AG und die GmbH. Dasselbe gilt für die GmbH & Co. KG, soweit diese keine natürliche Person – also keinen Menschen – zu ihren persönlichhaftenden Gesellschaftern zählt. Wann aber ist ein solches Unternehmen insolvent, und woran lässt sich das erkennen?

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  • Insolvenzplan

    Mit einem Insolvenzplan bleibt in einem Insolvenzverfahren ein Unternehmen („Rechtsträger“) als solches erhalten. Der Insolvenzplan ist dabei im Grunde nichts anderes als ein Sanierungsplan, der sich allerdings an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert.

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