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Beitrag Aktuelles:
15.12.2016
Gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Bertram Lomfeld (Freie Universität Berlin) und dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater hat sich der VID um die Vergabe des Forschungsvorhabens zur „Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07. Dezember 2011“ beworben.
Hintergrund der Ausschreibung ist der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27.10.2011, durch den die Bundesregierung verpflichtet wurde, die Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und auf dieser Grundlage dem Deutschen Bundestag unverzüglich Bericht zu erstatten. Die beabsichtigte wissenschaftliche Untersuchung zur Wirkungsweise des ESUG soll im März 2017 starten.