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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
VorsRiBGH Prof. Dr. Ingo Drescher (Karlsruhe)
Die Rechtsprechung des BGH zur Organhaftung und insbesondere zur Haftung von Geschäftsführern entwickelt sich stetig weiter. Nicht erst seit der Eigenverwaltung gibt es neue, interessante Fallgestaltungen, die mit Blick auf Restrukturierung und Insolvenz zunehmend auch die Beratungspraxis beschäftigen.
Prof. Dr. Reinhard Bork (Hamburg)
Mit einer Reihe von Urteilen hat der BGH der Anfechtung unentgeltlicher Leistungen bis in die jüngste Zeit hinein schärfere Konturen verliehen und zentrale Fragen beantwortet. Zeit für eine Bestandsaufnahme und einen Ausblick in diesem für die Praxis zunehmend wichtigen Bereich.
Prof. Dr. Christoph Thole (Köln)
Der Vorschlag für eine Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen hat die Diskussion solcher Verfahren nicht nur in Deutschland intensiviert. Welchen Anforderungen eine künftige Umsetzung im nationalen Recht genügen muss, ist Gegenstand dieses Vortrages.
Dr. Magnus Wagner (Köln)
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung (BGH IX ZR 285/14 v. 26.1.2017) deutet der BGH eine Neuorientierung seiner Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern an, die in der Krise ihres Mandanten neue Hinweispflichten beachten müssen. Die Rechtsprechungsänderung eröffnet dem Insolvenzverwalter neue Möglichkeiten, die Masse anzureichern. Im Workshop werden die einzelnen Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters zur Masseanreicherung vorgestellt.
Dr. Udo Becker (Frankfurt am Main)
Bei einer Unternehmensfortführung übernimmt der Insolvenzverwalter auch Leitungsfunktionen, deren Implikationen durch den BGH jüngst deutlicher gemacht wurden (BGH IX ZR 253/15 v. 16.3.2017). Mögliche Konsequenzen für die Haftung des Insolvenzverwalters werden in diesem Workshop dargestellt.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Halle/Saale)
Mit einer Fülle gesetzlicher Regelungen aus Berlin und Brüssel ist die Konzerninsolvenz in jüngster Zeit neu definiert worden. Die im Raum stehenden Praxisfragen und ggf. erste Anwendungsfälle, die zur Beantwortung der Fragen beitragen könnten, werden aufgegriffen.
Dr. jur. habil. Gerrit Hölzle (Bremen/Hannover)
Mit einer jüngeren Entscheidung (BGH II ZR 93/16 v. 21.3.2017) hat der BGH zum Recht der Kapitalbindung eine weitere Frage beantwortet. Nicht nur in der Krisenberatung, sondern auch in Insolvenzverfahren besteht zum Recht der Kapitalbindung jedoch weiter Klärungsbedarf.
Dr. Michael Gebert (München)
Neue Formen der Unternehmensfinanzierung, die sich auch mit neuen Formen der Ansprache von Investoren verbinden, begründen auch neue Verhaltensmuster und neue Rechtsfragen. Ein Überblick über seine schnell wachsende Rolle und seine Erscheinungsformen bietet den Einstieg zur Diskussion über das Crowdinvesting.
Prof. Dr. Christoph Uhländer (Gelsenkirchen)
Nach der Entscheidung des BFH hat der Gesetzgeber mit einem »Reparaturgesetz« schnell reagiert, um die Wirkungen des Sanierungserlasses zu bewahren und Sanierungen nicht zu gefährden. Trotzdem steht die Praxis weiterhin vor vielen Fragen, denn die EU-Kommission hat immer noch nicht die erforderliche Zustimmung zum Gesetz erteilt.
Prof. Dr. Stephan Madaus (Halle/Saale)
Kaum eine Reform des Insolvenzrechts hat in den letzten Jahren so viele Diskussionen ausgelöst wie das ESUG. Die Ergebnisse der laufenden Evaluierung werden nicht nur im Hinblick auf die europäische Rechtsentwicklung mit Spannung erwartet.
Mit der erstmaligen Verleihung des Uhlenbruck-Preises 2017 soll eine herausragende wissenschaftliche Arbeit prämiert werden, die auch durch ihren Praxisbezug überzeugt. Der Preisträgerin bzw. dem Preisträger wird die Gelegenheit gegeben, diese Arbeit kurz vorzustellen.
Dr. Christoph Niering (Köln)
Gerichtliche Verfahren und insbesondere Insolvenzverfahren stehen in Deutschland vor einem großen digitalen Entwicklungsschritt, der alle Beteiligten zu einer umfassenden und intensiven Beschäftigung mit den Chancen und Risiken der digitalen Entwicklung zwingen wird.
RiAG Dr. Benjamin Webel (Ulm)
Dr. Dirk Andres (Düsseldorf)
Die Stärkung der Eigenverwaltung durch das ESUG hat intensive Erörterungen über das Für und Wider dieser besonderen Verfahrensgestaltung ausgelöst. Gerichte und Sachwalter werden mit teilweise grundsätzlichen Fragen konfrontiert, für die nicht immer bereits ausformulierte Lösungen bereitstehen.
Für die nächste Legislaturperiode gibt es eine Absichtserklärung aus der Rechtspolitik, die eine Beschäftigung mit der Vergütung von Insolvenzverwaltern nahelegt. Dies eröffnet die Möglichkeit, Rechtsunsicherheiten und Vorbehalte durch neue Lösungen auszuräumen.
RiAG Dr. Thorsten Graeber (Potsdam)
MdB Prof. Dr. Heribert Hirte (Köln)
Dr. Frank Thomas Zimmer (Köln)
Moderation: Dr. Ulf Martini (Mannheim)
Referenten
VorsRiBGH Prof. Dr. Ingo Drescher, Karlsruhe
Veranstalter
VID
§15 FAO
ja
Preis
Mitglieder: 500,00 € zzgl. MwSt., Nichtmitglieder: 700,00 € zzgl. MwSt.
VID-Rabatt
ja
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Tagungen
Veranstaltungsort
Hotel InterContinental Berlin
Budapester Straße 2
10787 Berlin
Veranstaltungszeitpunkt
Do, 16.11.2017 -
Fr, 17.11.2017
9:00 - 13:30 Uhr