ISO 9001
Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach „DIN EN ISO 9001 - 2008“ (ISO:9001) vorzunehmen. Der Nachweis über die Erstzertifizierung, die jährlichen Audits sowie die alle drei Jahre vorzunehmenden Nachzertifizierungen müssen gegenüber dem VID dokumentiert werden. Kommen die VID-Mitglieder diesen Verpflichtungen nicht nach, droht ihnen der Ausschluss aus dem VID. Wenn Insolvenzverwalter externe Dienstleister für die Büroorganisation oder für Abwicklungstätigkeiten in Insolvenzverfahren nutzen, müssen auch diese nach ISO:9001 zertifiziert sein.