Mitglied werden
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im VID. Die Mitgliedschaft setzt nach § 3 der Vereinssatzung voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Aufnahme in den VID eine Tätigkeit als Insolvenzverwalter von Unternehmen, d. h. Personen- und Kapitalgesellschaften, ausgeübt wurde. Der Nachweis dieser Tätigkeit kann durch die Übersendung geeigneter Dokumente, wie etwa Bestallungsurkunden zum Insolvenzverwalter von Personen- oder Kapitalgesellschaften, geführt werden. Hierbei genügt es, wenn Sie für jedes Jahr eine geeignete Kopie vorlegen.Desweiteren ist der Nachweis zu erbringen, dass Sie entsprechend der Vorgaben des VID eine Zertifizierung nach ISO:9001 erfolgreich absolviert haben. Schließlich ist als zentrale Anforderung des Verbandes an eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung auch eine Erklärung Ihrerseits abzugeben, dass Sie nicht nur die Vorgaben der Satzung, sondern vor allem auch die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung, GOI, künftig gewährleisten.
Ihr Antrag wird dem Vorstand umgehend zur Entscheidung vorgelegt. Wir sind um eine schnelle Kontaktaufnahme zu Ihnen bemüht. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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