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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Veranstaltung:

VID-Online-Seminar „Pfändungsschutzkonto und aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb im Insolvenzverfahren“

 

Inhalt / Beschreibung

 

VID Online-Seminar

„Pfändungsschutzkonto und aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb im Insolvenzverfahren“

Viele Vorschriften der ZPO zum Pfändungsschutz sind im Insolvenzverfahrens entsprechend anwendbar – z. B. zum laufenden Einkommen des Schuldners und zum Pfändungsschutzkonto, vgl. §§ 850 ff, 899 ff ZPO.

Der Gesetzgeber hat in § 36 Abs. 1 S. 2 InsO nur einzelne Vorschriften für anwendbar erklärt. Auch die zum 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Vorschriften des PKoFoG sind nur teilweise anwendbar. Was sind die Gründe für diesen „lückenhaften“ Verweis und was sind die Folgen? Sind alle weiteren Vorschriften, auf die nicht ausdrücklich verwiesen wird, tatsächlich nicht anwendbar?

Und auch die anwendbaren Vorschriften – ob zum P-Konto oder zum Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und sonstige Einkünfte oder andere Vermögensrechte – sind nur entsprechend anzuwenden. Die Unterschiede zwischen der Rechtslage in der Einzelzwangsvollstreckung – für die die Vorschriften konzipiert sind – und dem Insolvenzverfahren als Gesamtvollstreckungsverfahren können zu Unterschieden in der rechtlichen Beurteilung führen. Das hat z. B. der BGH in einer Entscheidung zum Pfändungsschutz für Ansparguthaben (§ 851c ZPO) vom 25.09.2025 (IX ZR 190/24) deutlich gemacht.

Die praktische Umsetzung der entsprechenden Anwendung der Vorschriften zum Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sind das Thema dieser Veranstaltung.

 

Referentin:

Mit Frau Dipl. Rpfl. (FH) Monika Deppe konnten wir eine hervorragend ausgewiesene Referentin für diese Schulung gewinnen, die sich vor allem der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung widmen wird. Frau Deppe wird vielen schon aus anderen Schulungen und aus ihren sehr praktischen Literaturbeiträgen bekannt sein. Sie ist u. a. auch Mitautorin des im Nomos Verlag erscheinenden Handkommentars zur Privatinsolvenz, in dem sie die Vorschriften §§ 850ff ZPO u. a. zum Pfändungsschutz für laufendes Einkommen und andere Vermögensrechte kommentiert.

 Zeit

am 18.12.2026, Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 13:15 Uhr

 

Referenten

Monika Deppe

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Fr., 18.12.2026
10:00 - 13:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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