Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Veranstaltung:

VID-Online-Seminar „Gläubigerinformationssystem und Digitalisierung der Justiz“

 

Inhalt / Beschreibung

 

VID Online-Seminar

„Gläubigerinformationssystem und Digitalisierung der Justiz“

 

Referentinnen:

Dipl.-Rpfl. (FH) Monika Deppe

Rechtsanwältin Carolin Jünemann

 

Zeit

am 01.10.2026, Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 13:15 Uhr

 

Inhalt:

Der ausgeprägt praxisorientierte Ansatz dieser Schulung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Bedeutung und Umsetzbarkeit des vermittelten Wissens für die tägliche Arbeit in Insolvenzverwalterkanzleien.

Dabei werden sich die Referentinnen insbesondere mit den folgenden aktuellen Themen beschäftigen:

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz:

  • Führung des elektronischen Gläubigerinformationssystems unter Berücksichtigung der aktuellen Orientierungshilfe des VID
  • Vorgaben und Anforderungen der Gerichte
  • bereitzustellende Informationen
  • Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes
  • Elektronische Zustellung an Insolvenzgläubiger
  • Elektronische Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

 

Referentinnen:

Mit Frau Dipl.-Rpfl. (FH) Monika Deppe und Frau Rechtsanwältin Carolin Jünemann konnten wir zwei Referentinnen für diese Schulung gewinnen, die sich vor allem der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung widmen werden. Frau Deppe wird vielen schon aus anderen Schulungen und aus ihren sehr praktischen Literaturbeiträgen bekannt sein. Frau Jünemann ist seit 2015 im Insolvenzbereich tätig. Seit 2024 ist sie u. a. auch mit dem Bereich Datenschutz befasst. Die Referentinnen sind tätig für KÖSTERBERNER Sanierungsrecht Partnerschaft.

 

Referenten

Dipl.-Rpfl. (FH) Monika Deppe

Referent 2

Rechtsanwältin Carolin Jünemann

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Do., 01.10.2026
10:00 - 13:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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