Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Veranstaltung:

VID-Online-Seminar „Aktuelles Vergütungsrecht“

 

Inhalt / Beschreibung

VID-Online-Seminar „Aktuelles Vergütungsrecht“

Zeit

am 09.12.2026, Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 13:15 Uhr

Inhalt

  • Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage/Erhebliche Befassung / Zuschläge / Zeitvergütung / Mindestvergütung u. v. m.
  • Die Vergütung des Insolvenzverwalters: Neue „Mehrvergütung“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV / Berechnungsgrundlage bei Kostenerstattung und Prozessfinanzierung / dynamischer Regelfall u. v. m.
  • Die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters: Berechnung Zuschläge, Sondersachwalter u. v. m.
  • Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters
  • Die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder
  • Das Festsetzungsverfahren
  • Aktuelle Entwicklungen

 

Referent:

Dr. Jürgen Blersch ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner der Sozietäten BGP BLERSCH GOETSCH PARTNER Rechtsanwälte (www.BGP-Partner.de) sowie BGP BLERSCH GOETSCH PARTNER Insolvenzverwaltungen (www.BGP-Insol.de) mit Sitz in Wiesbaden, Mainz und Köln. Er ist seit 1988 als Insolvenzverwalter und seit 2012 auch als (vorläufiger) Sachwalter tätig. Daneben berät er regelmäßig in Insolvenz- und Reorganisationsverfahren sowie in insolvenzrechtlichen Vergütungsangelegenheiten. Rechtsanwalt Dr. Blersch ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Insolvenzrecht hervorgetreten; er referiert auch regelmäßig zu den Themen “Insolvenzrechtliches Vergütungsrecht“ und „Materielles Insolvenzrecht“.

 

 

 

Referenten

Dr. Jürgen Blersch

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Mi., 09.12.2026
10:00 - 13:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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