Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Veranstaltung:

VID-Online-Seminar „Aktuelle Probleme bei masseunzulänglichen Verfahren“

 

Inhalt / Beschreibung

 

VID Online-Seminar

„Aktuelle Probleme bei masseunzulänglichen Verfahren“

 

Referent

RiAG Frank Frind

Zeit

am 16.12.2026, Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 12:15 Uhr

Inhalt

Häufig können Insolvenzverfahren nur „knapp an der Grenze“ oberhalb einer Verfahrenskostendeckung eröffnet werden. Masseunzulängliche Verfahren sind dann die Folge. Zuweilen tritt diese aber auch „unerwartet“ ein. Aber: Massegläubiger erwarten eine korrekte Befriedigungsreihenfolge und gfs. (vorherige) Absicherungen. Im Hintergrund lauern Haftungsthemen.

Das Seminar befasst diese Themenbereiche mit praktischen Beispielen und Lösungen aus der Rechtsprechung.

Themenschwerpunkte:

I. Entstehung und Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit

  • Überblick über die Erscheinungsformen u. die richtige Anzeige
  • Kooperation mit dem Insolvenzgericht bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

II. Aktuelle Problembereiche im Bereich des Zusammenspiels der Regelungen der §§ 208, 60 und 61 InsO

  • Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige und mögliche Falschbefriedigung
  • Die Befriedigungsreihenfolge und die „Massegläubigertabelle“
  • Abgrenzung der Haftungstatbestände §§ 61, 60 InsO insbesondere bei Betriebsfortführung
  • Haftungsvermeidung und Exkulpation: Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht bei Begründung v. Masseverbindlichkeiten schon im Eröffnungsverfahren mit Reichweite bis in das eröffnete Insolvenzverfahren
  • Erneute Anzeige der Masseunzulänglichkeit?
  • Masseunzulänglichkeitsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
  • Masseunzulänglichkeit bei und durch Prozessführung
  • Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung

III. Rechte v. Massegläubigern

  • Zahlungsverlangen, Akteneinsicht, Informations“politik“
  • Vollstreckungsstop
  • Verjährungsprüfung

IV. Kurz-Exkurs: Sonderproblem Eigenverwaltung

  • Masseunzulänglichkeit und Anzeige mangelhafter Eigenverwaltung durch den Sachwalter
  • Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten

Referenten

RiAG Frank Frind

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Online-Seminar

Veranstaltungsort



Veranstaltungszeitpunkt

Mi., 16.12.2026
9:00 - 12:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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