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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Einstieg in Insolvenzgutachten und Sachbearbeitung in Insolvenzeröffnungsverfahren – Das „gute Gutachten“ (im Präsenzformat)

 

Inhalt / Beschreibung

Inhalt:

Das Insolvenzgutachten ist die „Visitenkarte“ des Insolvenzverwalterbüros ! Im Zuge der anstehenden berufsrechtlichen Regelungen zum Beruf des/der Insolvenzverwalter*in/Sachwalter*in gilt dies umso mehr.

Diese Schulung bietet einen kompakten Schnelleinstieg durch eine Schwerpunktveranstaltung zur Qualifizierung von Insolvenzsachbearbeitern und/oder jungen Rechtsanwälten/innen, die im Verwalterbüro zuarbeiten, und bisher wenig erfahrener insolvenzrechtlicher Sachbearbeiter*innen, die z. B. bisher nur Teilbereiche des Verfahrens bearbeitet haben oder „Quereinsteiger“ sind bei der Gutachtenvorbereitung. Damit soll auch der Wechsel von einer punktuellen Tätigkeit zur anderen innerhalb des Verwalterbüros durch ein Gesamtverständnis erleichtert werden.

Die Veranstaltung vermittelt den Gesamtaufbau eines Insolvenzgutachtens mit dem Schwerpunkt auf die in der Praxis von den Insolvenzgerichten besonders beachteten Fragen und Anforderungen. Zum Schwerpunkt von Verfahren über das Vermögen „natürlicher Personen“ werden insbesondere immer wieder auftretende „Fehlerquellen“ und Fallstricke im Verfahrensablauf erörtert. Die Verknüpfung mit der Arbeit des Insolvenzgerichtes und den Erwartungen der gerichtlichen Rechtsanwender steht bei der Vermittlung des Sachwissens im Vordergrund.

Die gesetzlichen Änderungen aus der Reform des Entschuldungsverfahrens zum 1.10.2020/31.12.2020 und diejenigen im Zuge des „SanInsFoG“ zum 1.1.2021 und weitere insolvenzrechtlich relevante Gesetzesänderungen im Jahre 2021/2022 werden erörtert und dargestellt, soweit im Themenverlauf relevant.

 

 

Themenschwerpunkte im Überblick:

I. Verfahrensmaximen des Insolvenzverfahrens und ihre Umsetzungsnotwendigkeiten im Verfahren

  • Ziele des Insolvenzverfahrens
  • Grundregeln des Verfahrens
  • Gerichtliches Vorgehen und Anforderungen im Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters; Abgrenzung zur Rolle des Insolvenzsachverständigen

II. Praxisprobleme des Eröffnungsgutachtens und -verfahrens

  • Qualitätsanforderungen an die professionelle Insolvenzsachbearbeitung
  • Das Sachverständigengutachten, seine Gliederung und „neuralgische“ Schwerpunkte (z. B. Zuständigkeit, Verfahrenskostendeckung, Vorausschau auf künftige Ansprüche, Verfahrenskostenstundung; „amtswegige Versagung der RSB“ durch Hinweise im Stungsgewährungsverfahren)
  • Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, Anregungen, Möglichkeiten zur Verfahrenssteuerung (Eröffnungszeitpunkt)
  • Erste Fehlerquellen bei der Auftragsannahme : Regelhafte Erstprüfungspunkte, gerichtliche Zuständigkeiten und
  • Abgrenzung/ Unterschiede der Verfahrensarten (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren)
  • Exkurs: Qualitätsmerkmal „ungewollte Verfahrensbeendigung im Eröffnungsverfahren“: Rechtliche Grundlagen und richtiges Verhalten des Sachverständigen/vorläufigen Verwalters bei Rücknahme/Erledigung des Gläubigerantrages unter Berücksichtigung der Neufassung des § 14 Abs.1 InsO
  • Zwischenberichte und Absicherung der Massegläubiger
  • Anregung von Sicherungsmaßnahmen: wann und wie ? – korrekte Einzelermächtigungsanregung
  • Ermittlungsmöglichkeiten zur Massegenerierung im Eröffnungsverfahren (Haftbefehl, Postsperre, Vorführung von Auskunftspersonen, Nutzung des IFG, Durchsuchungsbeschluß)

III. Besonderheiten des Verfahrens natürlicher Personen

  • Das Erstgespräch mit dem Schuldner
  • Besonderheit des Zwischenberichtes/Gutachtens bei Eigenverwaltung
  • Beachtung und Bearbeitung von RSB-Versagungsgründen und –anträgen;

Der Referent:

RiAG Frank Frind ist seit weit über 2 Jahrzehnten als Insolvenzrichter tätig und Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.). Er ist u.a. Mitherausgeber der Fachzeitschrift ZInsO, Mitautor in vier insolvenzrechtlichen Kommentaren und Mitherausgeber des Handbuches „Bieg/Borchardt/Frind: Unternehmenssanierung und Betriebsfortführung“, sowie Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenzrecht“ (3.Auflage) und des Lehrbuches „Insolvenzrecht“ (Kohlhammer Verlag).

 

Referenten

RiAG Frank Frind, Hamburg

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

250,00 € zzgl. MwSt.

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Mitarbeiterschulungen

Veranstaltungsort

Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover

Veranstaltungszeitpunkt

Do, 30.03.2023
10:00 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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