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Beitrag Pressespiegel:
31.08.2018 | Rhein-Neckar-Zeitung
Nach anderthalbjähriger Prüfung hat die EU-Kommission die für das Inkrafttreten des 3a EStG erforderliche förmliche Zustimmung nicht erteilt. Zwar geht die Kommission in ihrem comfort letter an das BMF inhaltlich davon aus, dass die beabsichtigte Neuregelung zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen nicht gegen europäisches Beihilferecht verstoße. Die informelle Mitteilung in Form eines comfort letters bindet jedoch weder nationale noch europäische Gerichte. Selbst wenn der deutsche Gesetzgeber nun sehr schnell die erforderliche gesetzliche Anpassung vornimmt, werden BFH und EuGH das letzte Wort bei der Frage der beihilferechtlichen Relevanz haben. Der BFH hatte in seiner Entscheidung vom 28.11.2016 (GrS 1/15), die den Gesetzgeber zur Neuregelung zwang, die beihilferechtlichen Fragen ausdrücklich offen gelassen und damit die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung bereits angedeutet. Bis zu einer Entscheidung des EuGH werden Berater und betroffene Unternehmen damit weiterhin die steuerlichen Unsicherheiten im Umgang mit Sanierungsgewinnen hinzunehmen haben.
Rhein-Neckar-Zeitung, Freitag, 31. August 2018
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